Lehrbewilligung Lehrpersonen
Das Amt für Volks- und Mittelschulen hat im Sinne der Qualitätssicherung die Aufsicht darüber, dass in den Gemeinden qualifizierte Lehrpersonen angestellt werden.
Nach Art. 27 des Bildungsgesetzes (BiG) müssen alle Lehrpersonen, die im Kanton unterrichten, über eine kantonale Lehrbewilligung verfügen. Die Vollzugsrichtlinien zur Lehrpersonenverordnung für die Volksschule regeln die Erteilung der Lehrbewilligung. Die Gemeinden stellen Lehrpersonen über einen schriftlichen Vertrag an, der den Passus enthält, dass die Anstellung vorbehaltlich einer Lehrbewilligung des Bildungs- und Kulturdepartementes gilt.
Lehrpersonen die über ein stufenadäquates Lehrdiplom verfügen, erhalten eine unbefristete Lehrbewilligung für den Kanton Obwalden. Dafür kein Gesuch notwendig.
Lehrpersonen, die nicht über ein stufenadäquates Lehrdiplom verfügen, müssen bei Anstellung in einer Gemeinde dem Amt für Volks- und Mittelschulen einen Antrag um Erteilung der befristeten Lehrbewilligung einreichen (Frist 15. September). Das entsprechende Formular ist untenstehend zum Download verfügbar.
Vor Ablauf einer befristeten Lehrbewilligung ist dem Amt für Volks- und Mittelschulen ein Gesuch um eine Verlängerung der befristeten Lehrbewilligung einzureichen. Das entsprechende Formular ist untenstehend zum Download verfügbar.
Lehrpersonen, die ein Lehrdiplom einer ausländischen Hochschule besitzen, müssen ein Gesuch um Anerkennung bei der EDK einreichen. Details und Prozesse sind der entsprechenden InformationsseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der EDK zu entnehmen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Antrag befristete Lehrbewilligung (DOCX, 123 kB) | Download | 0 | Antrag befristete Lehrbewilligung |
| Gesuch Verlängerung befristete Lehrbewilligung (DOCX, 121 kB) | Download | 1 | Gesuch Verlängerung befristete Lehrbewilligung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Volks- und Mittelschulen | +41 41 666 62 47 | avm@ow.ch |