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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschaftssteuer wurde per 01.01.2017 abgeschafft.
Erbschaften aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Erbschaftssteuer.
Erbschaften zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei.

Steuersatz bis 31.12.2016:
10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte
20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen

Die Schenkungssteuer wurde per 01.01.2017 abgeschafft.
Schenkungen aus dem Jahr 2016 oder früher unterliegen noch der Schenkungssteuer.
Schenkungen zwischen Ehegatten, Verwandten in auf- und absteigender Linie, eingeschlossen Adoptiv- und Stiefkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und Schwiegertochter sowie zwischen Geschwistern sind auch vor dem 01.01.2017 steuerfrei.

Steuersatz bis 31.12.2016:
10% des Wertes der Zuwendung für Onkel, Tante, Neffe und Nichte
20% des Wertes der Zuwendung in allen übrigen Fällen

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