Personalgesetzgebung
Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Angestellten der Staatsverwaltung wird im Staatsverwaltungsgesetz, der Personalverordnung und in entsprechenden Ausführungsbestimmungen geregelt.
Folgende gesetzlichen Grundlagen sind für die Anstellung beim Kanton Obwalden von
Bedeutung:
StaatsverwaltungsgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
PersonalverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen über die Stellenbewertung und EntlöhnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen über die Anstellungsbefugnisse und das PersonaldossierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen VerwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen über die Spesenentschädigungen und Zulagen im StaatsdienstExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen über die Weiterbildung bei der kantonalen VerwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung über die berufliche VorsorgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Personalvorsorgekasse ObwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verordnung über das Anstellungsverhältnis der LehrpersonenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ausführungsbestimmungen zum PolizeigesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.