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Adressänderung / Meldepflicht

Nach Erhalt Ihres Dienstbüchleins (in der Regel an der Orientierungsveranstaltung) sind Sie dazu verpflichtet, uns folgende Änderungen umgehend zu melden: 

  • Adressänderung und Wohnortswechsel (Ausreise ins Ausland siehe Auslandurlaub)
  • Namensänderungen
  • Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)

Senden Sie uns Ihr Dienstbüchlein mit einem Vermerk der Änderung an unsere Kontaktadresse oder kommen Sie während der Schalteröffnungszeiten persönlich vorbei.

Ein Verlust des Dienstbüchleins muss mittels Formular bei der Dienststelle Militär gemeldet werden. Die Herstellung eines Dienstbüchlein-Duplikat ist kostenpflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Bei Verlust des Militärischen Leistungsausweises (MLA), wenden Sie sich direkt an die Dienststelle Militär.

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