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Raumplanung

Kantonale Richtplanung
Der Richtplan ist das strategische Führungsinstrument des Regierungsrates für die räumliche Weiterentwicklung von Obwalden. Im Richtplantext werden konkrete Aufgaben und Massnahmen formuliert, in der Richtplankarte werden sie räumlich dargestellt. Der Richtplan ist für das Handeln der Behörden verbindlich. Kantonale Richtplanung

Nutzungsplanung
Die Nutzungspläne (oder Zonenpläne) der Gemeinden regeln die Nutzung des Bodens. Sie unterscheiden im Wesentlichen Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Die Aussagen der Nutzungspläne und der dazugehörigen Nutzungsbestimmungen im Baureglement sind allgemein verbindlich. Kommunalen Nutzungspläne 

Kantonale Richtplanung

Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument des Kantons zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Der Kanton definiert damit seine mittel- bis langfristigen Planungsabsichten, sein…

Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument des Kantons zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Der Kanton definiert damit seine mittel- bis langfristigen Planungsabsichten, seinen Handlungsspielraum und stimmt diese mit den Vorhaben des Bundes sowie der Gemeinden und der Nachbarkantone ab. Die Richtplanung des Kantons ist behördenverbindlich und hat von Gesetzes wegen Vorgaben für die nachgelagerte Nutzungsplanung zu formulieren.

Der kantonale Richtplan 2019 setzt sich aus Richtplantext und -karte zusammen. Diese sind durch gegenseitige Verweise aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus werden ergänzende Informationen zum kantonalen Richtplan 2019 in einem erläuternden Bericht zusammengefasst.

Der Obwaldner Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der kantonale Richtplan 2019 wird in der Regel im Jahresturnus angepasst. Weiterführende Informationen zu Richtplananpassungen sind in der Arbeitshilfe Anpassung kantonaler Richtplan 2019 aufgeführt.

Anträge für Anpassungen des kantonalen Richtplans 2019 können jährlich bis am 1. September durch die zuständige Gemeinde oder die zuständige kantonale Fachstelle an das Amt für Raumentwicklung und Energie gerichtet werden.

Der Richtplan 2019 wurde am 12. September 2019 vom Kantonsrat genehmigt. Die Genehmigung des Bundesrats erfolgte im Juni 2020 für die Teile "Raumentwicklungsstrategie" und "Siedlung" und im Juni 2021 für die Teile "Verkehr", "Natur und Landschaft", "Tourismus und Freizeit" sowie "Übrige Raumnutzungen". Die Genehmigungen des Bundesrats sind unter folgendem Link ersichtlich: Genehmigung Bundesrat

Allgemeine Informationen zur kantonalen Richtplanung finden sie unter folgendem Link: Broschüre Kantonaler Richtplan, Kantonsplanerkonferenz KPK

Richtplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Kantonaler Richtplan 2019

Aktueller Richtplantext

Aktuelle Richtplankarte (WebGIS) / Aktuelle Richtplankarte (PDF)

Erläuterungsbericht

 

Öffentliche Auflage zur Mitwirkung

Sobald neue Mitwirkungsprozesse vorgesehen sind, werden sie hier aufgeführt.

 

Laufende Anpassungen:

Richtplananpassung 2024

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung
Baulandmobilisierung C 5 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, die Bestimmungen zur Mobilisierung der inneren Reserven zu präzisieren.
Bänklialp / Sprungschanzen
(Objekt F5.11)
F 5 Das Hotel Bänklialp soll saniert und erweitert werden. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung über die Bänklialp und Umgebung erforderlich.
Abbaugebiet Oberwald
(Objekt G1.05)
G 1 Die Eigentümerschaft plant den Perimeter der Kiesentnahme zu erweitern. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung erforderlich.
Weiterentwicklung Freizeitfischerei Lungern (Objekt G10.03) G 10

Die Freizeitfischerei in Lungern inkl. "Fischereiparadies" soll mit einer Spezialzone gemäss Art. 18 Abs. 1 RPG gesichert werden. Dazu soll der Koordinationsstand von einem Zwischenergebnis in eine Festsetzung überführt werden und es ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Weiterentwicklung des Angebots erforderlich.

 

Abgeschlossene Anpassungen:

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung Genehmigung Kantonsrat Genehmigung Bundesrat
Bergstation Klein Titlis und Umgebung
(Objekt F2.21)
F 2 Das Objekt ist als Festsetzung im kantonalen Richtplan 2019 verankert und schafft so die Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens «Titlis 3020». Das Vorhaben beinhaltet den Ersatzneubau der Bergstation Klein Titlis, die Aufwertung des bestehenden Stollens, die Umnutzung des Kommunikationsturms zu einem Restaurant sowie eine neue Seilbahn zwischen Stand und Klein Titlis. 22. Oktober 2020 21. September 2021
Arbeitszonenbewirtschaftung B 2.5, C 4, C 5.2 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen. Im kantonalen Richtplan 2019 wurden Vorgaben für die Dimensionierung der Arbeitszonen und Voraussetzungen für die Schaffung neuer Arbeitszonen aufgenommen. 27. Oktober 2022 19. April 2024

 

Chronik kantonaler Richtplan

Kantonaler Richtplan 2019 Stand Genehmigung Bundesrat (24. Juni 2020 / 18. Juni 2021):

Richtplantext

Richtplankarte

 

Kantonaler Richtplan 2019 Stand Genehmigung Kantonsrat (12. September 2019):

Richtplantext

Richtplankarte

 

Kantonale Richtplanung 2006 - 2020

Richtplantext

Richtplankarte

Kommunale Nutzungsplanung

Die Gemeinden legen in ihren Nutzungsplänen (auch genannt Zonenpläne) die Nutzung des Bodens grundeigentümerverbindlich fest. In kommunalen Bau- und Zonenreglementen definieren sie die B…

Die Gemeinden legen in ihren Nutzungsplänen (auch genannt Zonenpläne) die Nutzung des Bodens grundeigentümerverbindlich fest. In kommunalen Bau- und Zonenreglementen definieren sie die Bebaubarkeit der einzelnen Quartiere und Parzellen. Dabei beachten die Gemeinden die Interessen von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt. Im Wesentlichen werden Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden. Nutzungspläne (und Änderungen daran) werden in der Regel vom zuständigen Gemeinderat erarbeitet und nach der öffentlichen Auflage durch die Gemeindeversammlung oder an einer Urnenabstimmung erlassen. Sie benötigen in jedem Fall eine Genehmigung durch den Regierungsrat. Das Team Raumentwicklung berät die Gemeinden in raumplanerischen Fragen und prüft die kommunalen Nutzungspläne.

Luftbild

Zugehörige Objekte