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Mobilität

Obwalden bietet attraktive und kurze Verkehrsverbindungen innerhalb des Kantons und zu den benachbarten Zentren. Diese Vernetzung ist für die Weiterentwicklung von Obwalden als Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsraum sowie als Erholungs- und Freizeitraum von zentraler Bedeutung.

Informationen zu Motorfahrzeugen und Schifffahrt: 
www.vsz.ch

Gesamtverkehrskonzept

Das Amt für Raumentwicklung und Energie entwickelt ein Gesamtverkehrskonzept, welches den Handlungsbedarf und die Ziele der Verkehrsentwicklung aufzeigt. Konkrete Massnahmen zur Erreichu…

Das Amt für Raumentwicklung und Energie entwickelt ein Gesamtverkehrskonzept, welches den Handlungsbedarf und die Ziele der Verkehrsentwicklung aufzeigt. Konkrete Massnahmen zur Erreichung der Ziele werden formuliert. Die unterschiedlichen Verkehrsträger (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr) sollen optimal aufeinander abgestimmt werden. Das Gesamtverkehrskonzept soll aufzeigen, wie eine funktionierende, wirtschaftliche und ressourceneffiziente Mobilität langfristig gewährleistet werden kann. Für eine gute Planung und Koordination der Verkehrsentwicklung ist die Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt, dem Tiefbauamt, dem Volkswirtschaftsamt, den Gemeinden und dem Kanton Nidwalden zentral. Diese Akteure werden deshalb in die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzeptes eingebunden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 21. Mai 2014 GDB 772.1
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 16. September 2014 GDB 772.111
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 4. Dezember 2008 GDB 771.1
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2002 SR 151.3
Zug, Autos, Velo, Fussgänger
Quelle: zb Zentralbahn AG

Öffentlicher Verkehr

Der Kanton Obwalden ist bestrebt den öffentlichen Verkehr, nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und den Zielen der Raumplanung zu fördern. Die Fachstelle öffentlicher Verkehr koordinier…

Der Kanton Obwalden ist bestrebt den öffentlichen Verkehr, nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und den Zielen der Raumplanung zu fördern. Die Fachstelle öffentlicher Verkehr koordiniert die Angebote von Bahn und Bus, um möglichst optimale Transportketten anbieten zu können. Sie bestellt zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Verkehr bei den konzessionierten Transportunternehmungen die abgeltungsberechtigten Transportleistungen. Ziel ist es, die Mittel der öffentlichen Hand optimal einzusetzen um einen möglichst attraktiven öV anzubieten, welcher den verschiedenen Bedürfnissen der Benützer so weit als möglich gerecht wird.

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Langsamverkehr

Zu Fuss gehen und Velofahren sind die ressourcenschonendsten Verkehrsarten. Vor allem innerhalb der Siedlungen hat der Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potential. Das Wandern, Biken und…

Zu Fuss gehen und Velofahren sind die ressourcenschonendsten Verkehrsarten. Vor allem innerhalb der Siedlungen hat der Fuss- und Veloverkehr ein grosses Potential. Das Wandern, Biken und Velofahren als Freizeitaktivitäten erfreuen sich grosser Beliebtheit. Aus diesen Gründen soll der Langsamverkehr in Obwalden gefördert werden. Das Zurücklegen von kurzen Strecken im Alltag soll für FussgängerInnen und Velofahrende attraktiver werden. Dafür soll ein direktes und sicheres Fussweg- und Velonetz zur Verfügung stehen. Auch das Wanderwegnetz ist attraktiv und bedürfnisgerecht auszugestalten.

Im Kanton Obwalden ist die Fachstelle Langsamverkehr zuständig für alle Fragen, die den Fuss- und Veloverkehr betreffen. Ausserdem prüft die Fachstelle Langsamverkehr Gesuche für Kleinseilbahnen und Skilifte. Wichtige Partner sind der Verein Pro Velo Unterwalden, SchweizMobil und der Verein Obwaldner Wanderwege.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 4. Oktober 1985 SR 704
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 19. Oktober 1989 GDB 720.71
Wegweiser und Fahrräder
Quelle: SchweizMobil (Bild rechts)

Seilbahnen und Skilifte

Der Kanton ist für Bau- und Betriebsbewilligungen von Bahnen zuständig, die bis höchstens acht Personen pro Fahrtrichtung befördern. Dazu zählen Luftseilbahnen für Personen- oder Warentr…

Der Kanton ist für Bau- und Betriebsbewilligungen von Bahnen zuständig, die bis höchstens acht Personen pro Fahrtrichtung befördern. Dazu zählen Luftseilbahnen für Personen- oder Warentransporte, Schlepplifte (Skilifte), Schräglifte und Förderbänder. Nicht in der Zuständigkeit des Kantons liegen Luftseilbahnen, die der eidgenössischen Konzessionspflicht unterstehen oder Luftseilbahnen für den ausschliesslichen Warentransport (sofern sie den öffentlichen Verkehr oder öffentliche Anlagen nicht gefährden können). Das Amt für Raumentwicklung und Energie ist die kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde und erteilt die Bau- und Betriebsbewilligungen. Kommunale Bewilligungen sind nicht erforderlich.

Gesuche

Die Gesuche für die Erteilung einer Bau- oder Betriebsbewilligung sind dem Amt für Raumentwicklung und Energie einzureichen. Die Anforderungen nach Art. 7-11 des Reglement über Bau und Betrieb der nicht konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) sind zu erfüllen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise des genannten Reglements in zweifacher Ausführung beizulegen. Die entsprechenden Formulare finden sie hier.

Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte

Um den Betrieb auf den nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skiliften möglichst sicher zu gestalten, wurde von den Kantonen ein Konkordatsvertrag über die nicht eidgenössischen konzessionierten Seilbahnen und Skilifte abgeschlossen. Dem Konkordat gehören 20 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein an. Der Kanton Obwalden nutzt als Mitglied des Konkordats die Dienstleistungen der Interkantonalen Kontrollstelle IKSS. Die IKSS übernimmt insbesondere die technische Prüfung und Kontrolle neuer und bestehender Anlagen sowie die Formulierung von einheitlichen Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über Seilbahnen zur Personenbeförderung vom 23. Juni 2006 SR 743.01
Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung vom 21. Dezember 2006 SR 743.011
Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 SR 745.1
Verordnung über die Personenbeförderung vom 4. November 2009 SR 745.11
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte vom 21. März 1955 GDB 776.1
Ausführungsbestimmungen über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte vom 5. Dezember 2000 GDB 776.111
Titlis Seilbahn
Quelle: Seilbahnen Schweiz

Mountainbike

Mountainbike-Strategie Das Mountainbiken ist in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Breitensport geworden. Der Regierungsrat will mit der Schaffung eines attraktiven Mountainbik…

Mountainbike-Strategie

Das Mountainbiken ist in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Breitensport geworden. Der Regierungsrat will mit der Schaffung eines attraktiven Mountainbike-Angebots das Freizeitangebot für Einheimische aufwerten und die Wertschöpfung im Tourismus stärken. Er hat dafür die Erarbeitung einer Mountainbike-Strategie in Auftrag gegeben.

Das Mountainbike-Angebot hat sich in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Im Kanton Obwalden besteht gegenüber anderen Regionen ein Ausbaupotenzial. In Engelberg befindet sich ein entsprechendes Projekt mit Unterstützung des Kantons bereits in Umsetzung. Für das Sarneraatal hat der Regierungsrat nun den Auftrag erteilt, ebenfalls eine attraktive Infrastruktur bereitzustellen. Dadurch sollen ein attraktives Freizeitangebot für die Einheimischen geschaffen und gleichzeitig der Sommertourismus durch längere Aufenthalte gestärkt werden.

Zudem hat die zunehmende Bedeutung des Mountainbikes in der Vergangenheit auch zu Konflikten mit Grundeigentümern oder Wanderern geführt. Dieser Problematik wird mit der Schaffung einer offiziellen Infrastruktur ebenfalls Rechnung getragen. Bei der Festlegung der zukünftigen Wege und Routen für das Mountainbiken werden auch die Anliegen von Natur, Landschaft, Landwirtschaft, Wandernden und Grundeigentümern berücksichtigt.

Festlegung der Verantwortlichkeiten als Teil der Mountainbike-Strategie

Neben der Bezeichnung eines neuen Netzes sind auch die Zuständigkeiten für den Bau, die Beschilderung und den Unterhalt der Mountainbikerouten zu regeln. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Strassen und Wege bedeutsam, denn ein sehr hoher Anteil der zukünftigen Routen wird auf bestehenden Infrastrukturen angelegt werden. Auf den Wanderwegen wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, auf welchen Abschnitten eine gemeinsame Nutzung problemlos bzw. problematisch sein könnte. Bei möglichen Konflikten werden alternative Routen oder andere Lösungen gesucht und umgesetzt.

Umsetzung der Mountainbike-Strategie

Für die Umsetzung der Mountainbike-Strategie werden die Arbeiten im Sarneraatal abgestimmt auf die bereits vorhandenen Erfahrungen und Pläne in der Destination Engelberg. Für die anstehenden Arbeiten hat der Kantonsrat eine auf drei Jahre befristete Projektleiterstelle bewilligt. Der Zeitplan sieht vor, dass die Mountainbike-Strategie bis im Sommer 2025 vorliegt und danach mit Umsetzungsmassnahmen begonnen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Verein Mountainbike Obwalden

https://mtb-ow.ch

Regionalentwicklungsverband Sarneraatal:

https://www.rev-sarneraatal.ch/mountainbiken-im-sarneraatal/

Bikegenoss:

https://bikegenoss.ch/

Obwalden Tourismus:

https://www.obwalden-tourismus.ch/de/ideen-tipps/auf-raedern/velo-und-bike/

Engelberg-Titlis Tourismus:

https://www.engelberg.ch/sommer/bike

Giswil Tourismus:

https://www.giswil-tourismus.ch/aktuell/biketouren/

Bikeparkour Giswil:

https://www.bikeparcour.ch/

Flow Bikeverein:

https://flow-bikeverein.ch/

Wheelpark Sarnen:

https://www.wheelpark.ch/

Bike auf dem Ankenhubel (Rieben-Sädel)
Bike auf dem Ankenhubel (Rieben-Sädel)

Zugehörige Objekte