Kopfzeile

Inhalt

Planungs- und Baugesetz (PBG)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Planen und Bauen ergeben sich aus den Vorgaben des Bundes, den als Rahmengesetzgebung ausgestalteten kantonalen Vorschriften und den Bau- und Zonenordnungen der Einwohnergemeinden.

Planer – Gemeinden – Kanton Hand in Hand

Der Regierungsrat hat im Jahr 2021 den Auftrag zu einer Totalrevision der kantonalen Planungs- und Baugesetzgebung erteilt. Das neue Planungs- und Baugesetz entstand in Zusammenarbeit mit den Einwohnergemeinden und Planern. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten des Kantons haben die Gemeinden ein Muster-Bau- und Zonenreglement (Muster-BZR) erarbeitet, welches ihnen bei der Überarbeitung ihrer Bau- und Zonenordnungen als Arbeitshilfe dient. Das koordinierte Vorgehen stellt sicher, dass sich die Regelungen der verschiedenen Stufen zu einem praxistauglichen und anwenderfreundlichen Ganzen zusammenfügen.

Revisionsschwerpunkte

Das neue Planungs- und Baugesetz führt das bisherige Baugesetz und die zugehörige Verordnung in einen Erlass zusammen. Die Übersichtlichkeit wird damit erhöht und die Nutzerfreundlichkeit verbessert. Im Bereich Planung sollen Verfahrensvereinfachungen und einheitlich strukturierte Verfahrensvorschriften helfen, Planungen effizienter abzuwickeln und Bauwillige rascher an ihr Ziel zu bringen. Bei den Bauvorschriften wird ein Schwerpunkt bei der Flexibilisierung von Abstandsvorschriften gesetzt, um Bauland besser nutzbar zu machen. Mit dem PBG wird zudem die Rechtsgrundlage geschaffen, damit Baubewilligungs- und Planungsverfahren im Verlauf der nächsten Jahre elektronisch abgewickelt werden können.

Breit abgestützte Vorbereitung

Ende Herbst 2020 wurden die Einwohnergemeinden sowie die Departemente und die Staatskanzlei eingeladen, Revisionsanliegen sowie mögliche neue Themen bzw. Bereiche, die für den ganzen Kanton einheitlich geregelt werden sollen, zu melden. Mit diesem Vorgehen wurde sichergestellt, dass alle mit dem Vollzug der Planungs- und Baugesetzgebung betrauten Stellen von Anfang an in den Revisionsprozess einbezogen sind und deren Revisionsanliegen möglichst vollständig erfasst wurden. Im Rahmen der Konsultation gingen rund 400 formelle und materielle Revisionsanliegen ein. Ab Ende April 2021 wurde der Entwurf des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erstellt. Dabei wurde die inhaltliche Koordination mit den Arbeiten der Einwohnergemeinden sichergestellt.

Externe Vernehmlassung

Im Sommer 2024 wurde die Vernehmlassung des Planungs- und Baugesetzes durchgeführt. Insgesamt sind 44 Stellungnahmen eingegangen. Sämtliche Gemeinden, sieben politische Parteien, eine Korporation sowie mehrere Verbände, Einzelpersonen und Unternehmen haben sich zur Vorlage geäussert. Die Vernehmlassungsergebnisse wurden analysiert und in die weitere Überarbeitung des Gesetzesentwurfs einbezogen.

Behandlung der Vorlage im Kantonsrat

Die Vorlage wurde von der kantonsrätlichen Baukommission beraten. Der Kantonsrat wird die Vorlage an seiner Sitzung vom 23. Oktober (1. Lesung) und 4. -5. Dezember (2. Lesung) behandeln.

Hier finden Sie die Unterlagen zur Kantonsratssitzung vom 23. Oktober 2025.

Inkrafttreten

Das neue Planungs- und Baugesetz kann frühestens per Frühjahr 2026 in Kraft treten.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Frage