Pass & Identitätskarte
1. Bestellung
Der Schweizer Pass und/oder die Identitätskarte sind online beim Passbüro Obwalden unter Termin mit InternetantragExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beantragen.
2. Mitbringen
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
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die zu ersetzenden Ausweise oder eine entsprechende Verlustmeldung;
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bei Erstbeantragung das Familienbüchlein oder Geburtsurkunde;
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen mindestens von einem Elternteil oder sorgeberechtigten Person begleitet werden. Bitte nehmen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte zur Prüfung der Personendaten sowie das Formular Einwilligung zur Ausweisbestellung mit.
3. Gebühren für Pass und Identitätskarte
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IDK |
Pass |
Kombi |
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inklusive Porto |
CHF |
CHF |
CHF |
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Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (gültig 5 Jahre) |
35.00 |
65.00 |
78.00 |
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Erwachsene (gültig 10 Jahre) |
70.00 |
145.00 |
158.00 |
Die Gebühren sind am Schalter des Passbüros im Rathaus Sarnen beim Persönlichen Termin in bar oder mittels EC- oder PostFinance-Karte zu begleichen.
4. Persönlicher Termin
Beim persönlichen Termin im Passbüro werden folgende biometrischen Merkmale erfasst:
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Gesichtsbild (Sie müssen kein Passfoto mitbringen);
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zwei Fingerabdrücke (nur für Pass und erst ab 12. Altersjahr);
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elektronische Unterschrift.
5. Lieferfrist
Nach Antragsgenehmigung und erfolgter biometrischer Erfassung erhalten Sie die neuen Ausweise innerhalb maximal 10 Arbeitstagen direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post zugestellt. Alles zum Pass 22 und zur IDKExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6. Ausweisverlust
Ein Ausweisverlust (Identitätskarte, Pass) muss persönlich bei einer CH-Polizeistelle oder beim Passbüro (nur wenn abhanden gekommen oder verloren gegangen) gemeldet werden. Alle anderen Verluste sind einer CH-Polizeistelle zu melden.
- Die Verlustmeldung ist bei der Beantragung eines neuen Ausweises vorzuweisen. Ohne Verlustmeldung wird kein neuer Ausweis ausgestellt.
- Eine Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt kann nur auf einer Polizeiposten gemacht werden.
- Ein abhanden gekommener Ausweis verliert seine Gültigkeit (Art. 24 Ausweisgesetz) und darf auch nach Wiederauffinden nicht mehr verwendet werden. Ein aufgefundener Ausweis muss dem Passbüro abgegeben und muss annulliert werden.
- Ausweisverlust im Ausland: Schweizer Ausweise müssen von einer Schweizer Behörde gesperrt werden. Die Diebstahlsmeldung bei der ausländischen Polizei reicht dafür nicht aus. Die Verlustanzeige können Sie nach der Rückkehr erstellen lassen. Bei Rückreiseproblemen kontaktieren Sie bitte die Schweizer Vertretung im Aufenthaltsland Schweizer Vertretungen im AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder die Helpline des EDA: +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33
7. Notpass
In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass für die Dauer des Auslandaufenthalts, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal zwölf Monate ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig, ob eine Einreise mit einem provisorischen Pass akzeptiert wird. Der Notpass ist zum einmaligen Gebrauch bestimmt und muss nach erfolgter Reise zurückgegeben werden.
Der provisorische Pass wird ausgestellt durch das Passbüro Luzern, Hallwilerweg 5, 6002 Luzern (Telefon 041 228 59 90 – www.passbuero.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Der Notpass kann während den Büro-Öffnungszeiten direkt beantragt und abgeholt werden. Bitte ein Ausweis mit Foto mitbringen.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Notpass in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse zu beantragen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Staatskanzlei | +41 41 666 62 03 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Passbüro | +41 41 666 63 12 | passbuero@ow.ch |