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Ukraine-Hilfe

 

Der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine wurde im Februar 2022 begonnen. Der Kanton Obwalden hat seit Beginn des Krieges über 400 Personen mit S-Status aufgenommen. Die Sozialen Dienste Asyl (SDA) sind auf der operativen Ebene zuständig für die Unterbringung, Betreuung und Integration dieser Menschen.

Die SDA bedanken sich an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung durch Freiwillige und Partnerorganisationen aber auch für das entgegengebrachte Verständnis und Engagement der Obwaldner Bevölkerung.

Die Sozialen Dienste Asyl sind wie folgt erreichbar:
ukraine@ow.ch / +41 41 662 97 97 oder die einzelnen Mitarbeitenden auf der Website Obwalden - Soziale Dienste Asyl

 

Arbeit

Für Fragen zu den Themen Arbeit, Deutschkurse, Integration unterstützt das Kompetenzzentrum Integration der SDA. Job Coach Ukraine, Larisa Pürro, hat gute Kontakte zu Arbeitgebenden: +41 41 666 61 43. Für junge Personen bis 25-jährig ist Ausbildungscoach John Künzi zuständig: +41 41 666 60 56.

Weitere Informationen sind auf dem Faktenblatt aufgelistet.

 

Asyl beantragen

Status S (Schutzbedürftige)
Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für die Menschen aus der Ukraine aktiviert. Geflüchtete ukrainische Staatsangehörig müssen sich über die App RegisterMeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. registrieren. Das Verfahren wird im Bundesasylzentrum Bern durchgeführt.

Informationen zum Krieg in der Ukraine - und zur Schweizer HilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.:

Bundesasylzentrum Bern (mit Verfahrensfunktion)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Morillonstrasse 75
3007 Bern

Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der UkraineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

FAQ (Faktenblatt Ukraine Obwalden – wichtige Fragen und Antworten)

Auf dem Faktenblatt, welches laufend ergänzt wird, versuchen die Sozialen Dienste Asyl die wichtigsten Fragen zu beantworten. Anregungen zu weiteren Themen und Fragen werden unter ukraine@ow.ch mit dem Stichwort Faktenblatt Ukraine entgegengenommen.

FAQ - Faktenblatt Ukraine Obwalden – wichtige Fragen und Antworten (Deutsche und Ukrainische Version)

 

Gesundheit

Der GesundheitsfragebogenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist von allen Ukrainerinnen und Ukrainern vor dem ersten Arztbesuch auszufüllen. Wertvolle Informationen dazu können der Website vom Bundesamt für Gesundheit entnommen werden.

Menschenhandel

Aktuelle Informationen zu diesem Thema können unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnommen werden.

 

Haustiere

Das Formular Veterinärbescheinigung und Besitzererklärung für die Einreise aus Drittstaaten (gilt für Hunde, Katzen und Frettchen) muss ausgefüllt werden. Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Haustiere müssen geimpft und bestenfalls gechippt sein. Bei Hunden muss zusätzlich die Hundesteuer bezahlt werden. Die Kosten sind je nach Gemeinde verschieden. Tierarztrechnungen werden nur bei Notfallbehandlungen übernommen.

 

Kollektivunterkunft Krone Giswil

Nach dem Aufenthalt im Bundesasylzentrum (BAZ) werden die Geflüchteten einem Kanton zugewiesen. Im Kanton Obwalden finden Geflüchtete vorwiegend in der Kollektivunterkunft Krone Giswil ein vorläufiges Zuhause. Bei der von den Sozialen Diensten Asyl betriebenen Kollektivunterkunft Krone in Giswil handelt es sich nicht um eine Durchgangsunterkunft, sondern die Einzelpersonen und Familien bleiben für längere Zeit dort untergebracht.

Die Kollektivunterkunft Krone wurde im April 2022 eröffnet. Bis zu 163 Personen können inzwischen in dem ehemaligen Hotel Krone sowie in den Nebengebäuden (Mondschein, Blumenhaus) einquartiert werden.

Ein dreiköpfiges Küchenteam sorgt für die Verpflegung, die hauseigene Wäscherei wird von den Bewohnenden betrieben und ein siebenköpfiges Betreuungsteam unterstützt die Bewohnenden bei der Alltagsbewältigung. Es wird in der Kollektivunterkunft zweimal wöchentlich eine Gesundheitssprechstunde von einer Gesundheitsfachperson HF durchgeführt. So können Arztpraxen entlastet werden und die Bewohnenden erhalten schnell Unterstützung.

Nachtwachen sorgen dafür, dass die Bewohnenden auch ausserhalb der Bürozeiten eine Ansprechperson vor Ort haben. Zwei Dolmetscherinnen unterstützen das Team bei Gesprächen. Für den Unterhalt der Unterkünfte ist ein Allrounder zuständig. Auch die Bewohnenden helfen beim Unterhalt der Unterkünfte mit.

Seit Mai 2023 wird zusätzlich eine niederschwellige Kinderbetreuung von Eltern für Eltern angeboten, sodass die Eltern eine Möglichkeit haben einer Arbeit nachzugehen. Die Kinderbetreuung wird durch Projektmitarbeitende und Bewohnende organisiert und durchgeführt.

Nebst dem Betreuungsteam haben auch Personen aus der Sozialberatung und der Integration ihren Arbeitsplatz in der Kollektivunterkunft.

Unter Obwalden - Soziale Dienste Asyl ist die Kontaktaufnahme mit den einzelnen Mitarbeitenden möglich. Allgemeine Anfragen werden per E-Mail unter krone@ow.ch oder telefonisch im Zeitraum von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr oder unter +41 41 662 97 95 entgegengenommen.

 

Schule und Integration

Faktenblatt für die Bildung Geflüchteter aus der Ukraine

Das Faktenblatt für die Bildung der Geflüchteten aus der Ukraine beinhaltet die wichtigsten Informationen rund um den Schulbesuch während der obligatorischen Schulzeit.

Geflüchtete mit dem Schutzstatus S können sich für die Einschulung der schulpflichtigen Kinder beim Schulsekretariat der Einwohnergemeinden melden.

Geflüchtete Kinder, die in der Kollektivunterkunft Krone in Giswil wohnen, werden über die verantwortliche Person innerhalb der Kollektivunterkunft eingeteilt. Sie können sich nicht selbständig bei der Einwohnergemeinde melden. Informationen zur Einschulung sind auf folgendem Flyer zu finden:

Einschulungsprozess Ukraine - Deutsch
Einschulungsprozess Ukraine - Ukrainisch

Informationen zum Übertritt ins Gymnasium von Flüchtlingen ohne ausreichende Deutschkenntnisse

 

Wirtschaftliche Sozialhilfe und persönliche Sozialhilfe

Personen mit dem Schutzstatus S erhalten wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe, sobald sie beim Bund registriert und dem Kanton OW zugewiesen sind. Die Höhe der Sozialhilfe ist für alle Personen mit N-Ausweis (Asylsuchende), mit F-Ausweis (Vorläufige Aufnahme) oder mit S-Status gleich. Sie richten sich nach den Ausführungsbestimmungen der Asyltarife des Kantons. Personen in der Kollektivunterkunft erhalten jedoch mehr Leistungen in Naturalien (Kost und Logie) anstelle von Geld. Die Rechte und Pflichten für Personen in der Sozialhilfe sind im Merkblatt zum Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe zu lesen.

Merkblatt wirtschaftliche Sozialhilfe (Deutsch)
Merkblatt wirtschaftliche Sozialhilfe (Ukrainisch)

 

Weiterführende Informationen

Wohnraum gesucht

Wohnraum wird nicht nur für Flüchtlinge und Schutzbedürftige sondern auch für Einheimische immer schwieriger zu finden. Dessen sind sich alle bewusst. Aus diesem Grund werden Geflüchtete in erster Linie in der Kollektivunterkunft Krone Giswil platziert. Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen vulnerable Personen oder schulpflichtige Kinder, Personen die arbeiten auf privaten Wohnraum angewiesen sind. Angebote von Wohnraummöglichkeiten sind willkommen.

Tel. +41 41 666 60 55
ukraine@ow.ch

Links

Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der UkraineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Migration Obwalden
Familien aus der Ukraine – Pro Familia SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Merkblatt Ukrainischer Fahrausweis

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Soziale Dienste Asyl
Dorfplatz 4
6060 Sarnen

+41 41 662 97 97

ukraine@ow.ch

Zugehörige Objekte