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eSteuerportal Obwalden

Bereits seit Anfang 2021 werden im Kanton Obwalden die Basisfunktionen des eSteuerportals steuerportal.ow.ch Obwalden angeboten:

Das eSteuerportal soll nun zum Nutzen der Bevölkerung erweitert werden. In Zukunft sollen sämtliche Kontakte zwischen der Steuerverwaltung und ihren Kundinnen und Kunden digital möglich sein.

Der Bund und die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) voraussichtlich bis spätestens 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltungsprozesse– namentlich im Steuerbereich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Steuerportal soll daher erweitert werden. Folgende Anpassungen sind vorgesehen:

  • Delegation: Steuerkunden können neu im Steuerportal ihre steuerlichen Vertretungen selbstständig definieren und bewirtschaften. Sie können eine Vollmacht erteilen, damit beispielsweise ein Angehöriger die Steuererklärung ausfüllen und einreichen kann.
  • Zweiweg-Kommunikation: Aktuell können die Steuerpflichtigen zwar ihre Steuererklärung inklusive Belege digital einreichen, erhalten jedoch von der Steuerverwaltung weiterhin sämtliche Dokumente auf dem Postweg per Papier. Neu wird im Steuerportal eine Kommunikationsebene eingebaut, welche eine sichere Kommunikation und einen sicheren Datenaustausch mit den steuerpflichtigen Personen ermöglicht. Die gesamte Korrespondenz zwischen der Steuerverwaltung und den steuerpflichtigen Personen findet künftig je nach Wunsch der Kundinnen und Kunden digital oder weiterhin auf Papier statt.
  • Bisher können nur natürliche Personen ihre Steuererklärung online mit eTax ausfüllen. Dies wird neu auch für juristische Personen möglich sein. Diese können dadurch auch das Steuerportal mit den zur Verfügung stehenden Services nutzen.
  • Als weiterer Bürgernutzen wird die Steuerdeklarationslösung eTax sowie die dazugehörende App Snap.Share erweitert und verbessert.

Für die Erweiterung des Steuerportals, welche in Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden erfolgt, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Objektkredit von 1,02 Millionen Franken. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Dezember 2021 über den Objektkredit entscheiden. Die Umsetzung ist für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen, die neuen Dienstleistungen sollen etappenweise 2023 und 2024 eingeführt werden.

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