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Der Obwaldner Kantonsrat

Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Obwalden, also die gesetzgebende Behörde (Legislative). Ihm gehören 55 Mitglieder, zurzeit 9 Frauen und 46 Männer, an. Der Kantonsrat wird jeweils auf eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Proporzwahlverfahren bestellt. Er tritt zu 10 bis 12 ganz- oder halbtägigen Sitzungen pro Jahr zusammen, die ordentlicherweise im Rathaus in Sarnen stattfinden. Die Kantonsratssitzungen sind öffentlich.

Kantonsratsleitung Amtsjahr 2023/2024
Ratsleitung Amtsjahr 2023/2024: (von links nach rechts) Beat Hug, Ratssekretär; Daniel Blättler, 2. Stimmenzähler; Dominik Rohrer, Kantonsratspräsident; Andreas Gasser, Kantonsratsvizepräsident; Hubert Schumacher, 1. Stimmenzähler; Ambros Albert, 3. Stimmenzähler

 

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Ratsleitung

Amtsjahr 2023 / 2024

Kontakt

Ratssekretariat des Kantonsrats
Rathaus
Postfach 1562
6061 Sarnen

Tel. +41 41 666 62 02
staatskanzlei@ow.ch

Sitzverteilung

Amtsperiode 2022 bis 2026

Die 55 Sitze werden entsprechend der Wohnbevölkerung auf die Einwohnergemeinden verteilt. Eine Einwohnergemeinde hat Anspruch auf mindestens vier Sitze. In der Amtsperiode 2022 bis 2026 gelten folgende Zahlen:

  • Sarnen: 15 Sitze
  • Kerns: 9 Sitze
  • Sachseln: 7 Sitze
  • Alpnach: 9 Sitze
  • Giswil: 5 Sitze
  • Lungern: 4 Sitze
  • Engelberg: 6 Sitze

Die Hauptaufgaben des Kantonsrats sind die Gesetzgebung, die Oberaufsicht und die Vornahme von Wahlen. Zur Gesetzgebung gehören die Vorbereitung von Verfassungsänderungen, der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen sowie der Abschluss interkantonaler Vereinbarungen. Der Kantonsrat kann gegenüber dem Bundesparlament auch eine Standesinitiative einreichen oder das Kantonsreferendum ergreifen. Die Oberaufsicht übt er über Regierung und Staatsverwaltung sowie die Gerichtsbehörden aus, namentlich durch die Genehmigung von Rechenschaftsberichten und die Stellungnahme zu Planungen. Im Weiteren ist der Kantonsrat zuständig für Finanzbeschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite und den Staatsvoranschlag sowie für Begnadigungen. Der Kantonsrat wählt unter anderen Landammann, Landstatthalter und Landschreiberin oder Landschreiber sowie die Vizepräsidien der Gerichte.

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