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Wer leistet Zivilschutz?

Männer mit Schweizer Bürgerrecht müssen Militär- oder Zivildienst leisten. Wer militärdiensttauglich ist und einen Gewissenskonflikt hat, kann ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen. Zivilschutz leistet, wer für den Militärdienst untauglich ist.

Ob Sie militärdiensttauglich sind, entscheidet sich an der Rekrutierung. Männer und interessierte Frauen werden im Alter von 19 Jahren zur Rekrutierung aufgeboten.

Wenn Sie dem Zivilschutz zugeteilt werden, erhalten Sie von der Zivilschutzstelle einen Termin für die funktionsbezogene Grundausbildung. Die Grundausbildung dauert zehn Tage.

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