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Gesetzessammlung

In der elektronischen Gesetzesdatenbank GDB sind die aktuell geltenden Erlasse des Kantons, gegliedert nach Themenbereichen, abrufbar. Die Obwaldner Gesetzessammlung OGS ist ein Zusammenzug der chronologischen Gesetzessammlung des kantonalen Rechts in den Landbüchern (LB; bis 1999) und dem Amtsblatt (ABl; ab 2000).

Gesetzessammlung - Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis                            a alt: frühere Fassung des betreffenden Rechtserlasses oder Artikels AB Ausführungsbes…

Abkürzungsverzeichnis

                          
a alt: frühere Fassung des betreffenden Rechtserlasses oder Artikels
AB Ausführungsbestimmungen
ABAGG Ausführungsbestimmungen zum Allgemeinen Gebührengesetz
AB BGBB Ausführungsbestimmungen zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht
AB BRV Ausführungsbestimmungen zur Bürgerrechtsverordnung
AB BSG Ausführungsbestimmugen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz
AB EWOG Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden
AB FeWG Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrgesetz
AB FHG Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton
AB GB Ausführungsbestimmungen über das Grundbuch
AB GWR Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume
AB kBSG Ausführungsbestimmungen über den Bevölkerungsschutz
AB KESR Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
AB KfP Ausführungsbestimmungen über die Kosten der Polizeidienste
AB KFS Ausführungsbestimmungen über den kantonalen Führungsstab
ABl Amtsblatt des Kantons Obwalden
AB PolG Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz
AbR Amtsbericht über die Rechtspflege
Abs. Absatz
AB SubmG   Ausführungsbestimmungen zum Submissionsgesetz
AB TV Ausführungsbestimmungen zur Tourismusverordnung
AB VetG Ausführungsbestimmungen zum Veterinärgesetz
AB VK Ausführungsbestimmungen über die Verfahrenskoordination im Baurecht
AB ZSG Ausführungsbestimmungen über den Zivilschutz
AG Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsgesetz)
AGG Allgemeines Gebührengesetz
AnwG Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes
Art. Artikel
AS Amtliche Sammlung des Bundesrechts
AV Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte (Abstimmungsverordnung)
BauG Baugesetz
BauR (kommunales) Baureglement
BauV V zum Baugesetz
BBl Bundesblatt
BehG Gesetz über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz)
BeurkG Gesetz über die öffentliche Beurkundung (Beurkundungsgesetz)
BeurkV Verordnung über die öffentliche Beurkundung (Beurkundungsverordnung)
BG Bundesgesetz
BGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
BiG Bildungsgesetz
BiV Bildungsverordnung
BRG Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Katnons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)
BRV Verordnung zum Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsverordnung)
BS Bereinigte Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen
Bst. Buchstabe
BZR (kommunales) Bau- und Zonenreglement
DSV Verordnung über den Schutz von Bau- und Kulturdenkmälern (Denkmalschutzverordnung)
EG Einführungsgesetz
EG AHVG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
EG BSG Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz
EG KVG Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
EG PartG Einführungsgesetz zum Partnerschaftsgesetz
EG SVG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (kantonales Strassenverkehrsgesetz)
EG ZGB Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
ERV Verordnung über das Einwohnerregister (Einwohnerreigsterverordnung)
Erw. Erwägung
EV Einführungsverordnung
EV KESR Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
EV KVG Verordnung zum EG zum Krankenversicherungsgesetz
EV OR Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über das Obligationenrecht
EWOG Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden
f./ff. folgende/fortfolgende
FeWG Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr (Feuerwehrgesetz)
FHG Finanzhaushaltsgesetz
FiAG Finanzausgleichsgesetz
FiG Fischereigesetz
FiV Fischereiverordnung
Fn Fussnote
G Gesetz
GDB

elektronische Gesetzesdatenbank

GebOR Gebührenordnung für die Rechtspflege
GesG Gesundheitsgesetz
GGG Gastgewerbegesetz
GGV Gastgewerbeverordnung
GOG Gesetz über die Gerichtsorganisation
GO KR Geschäftsordnung des Kantonsrats
GRK Geschäftsreglement für das Kantonsgericht
HG Haftungsgesetz
i.V.m. in Verbindung mit
IVöB Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
JagdG Gesetz über Jagd, Wild- und Vogelschutz (Jagdgesetz)
JagdV Jagdverordnung
k im Zusammenhang mit einer anderen Abkürzung: kantonal
Kap. Kapitel
kBSG Bevölkerungsschutzgesetz
kDSG Gesetz über den Datenschutz
kELG Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
kEntG Gesetz betreffend Zwangsenteignung
kFamZG Gesetz über die Familienzulagen
kGeoIG Geoinformationsgesetz
KJFG Kinder- und Jugendförderungsgesetz
kLwG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (kantonales Landwirtschaftsgesetz)
kOBV Verordnung über die direkte Bussenausfällung durch die Kantonspolizei und weitere Kontrollorgane (kantonale Ordnungsbussenverordnung)
kPublG Gesetz über die Gesetzessammlung und das Amtsblatt (Publikationsgesetz)
KRB Kantonsratsbeschluss
KRG Kantonsratsgesetz
kRHG Gesetz über die Harmonisierung der amtlichen Register (kantonales Registerharmonisierungsgesetz)
KSG Gesetz über den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen (Kantonsstrassengesetz)
kStR Gesetz über das kantonale Strafrecht
KuG Kulturgesetz
KV Verfassung des Kantons Obwalden (Kantonsverfassung)
kWaG Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (kantonales Waldgesetz)
kWEG Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
kZStV Zivilstandsverordnung
LB

Obwaldnerisches Landbuch (Chronologische Gesetzessammlung des Kantons Obwalden, ab 1. Januar 2000 durch ABl abgelöst)

LGB Landsgemeindebeschluss
LPV Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen (Lehrpersonenverordung)
MAR Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement)
NSV Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz (Naturschutzverordnung)
OGS Obwaldner Gesetzessammlung
OGVE Obwaldner Gerichts- und Verwaltungsentscheide
OV

Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsverordnung)

öVG Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
PG Gesetz über die Wahl des Kantonsrats (Proporzgesetz)
PolG Polizeigesetz
PublG Publikationsgesetz
PV Personalverordnung
R Reglement
RER Reglement über den elektronischen Rechtsverkehr
RBO Reglement über die Besetzung des Obergerichts
RRB Regierungsratsbeschluss
SchlT Schlusstitel
SHG Sozialhilfegesetz
SHV Sozialhilfeverordnung
SR Systematische Sammlung des Bundesrechts
StG Steuergesetz
StV Verordnung zum Steuergesetz
StVG Staatsverwaltungsgesetz
StVO Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Bewährungshilfe (Strafvollzugsverordnung)
SubmG Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz)
TG Tourismusgesetz
TV Tourismusverordnung
V Verordnung
VAGG Verordnung zum Allgemeinen Gebührengesetz
VetG Veterinärgesetz
VGV Verordnung über das Verwaltungsgerichtsverfahren
VKSD Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst
VSchV Volksschulverordnung
VSF Verordnung über die Schifffahrt
VV Vollziehungsverordnung
VVAV Vollziehungsverordnung über die amtliche Vermessung
VV AVG Vollziehungsverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz
VV AVIG Vollziehungsverordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz
VV FWG Vollziehungsverordnung zum BG über Fuss- und Wanderwege
VV GSchG Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewösser (kantonale Gewässerschutzverordnung)
VV OHG Vollziehungsverordnung zum Opferhilfegesetz
VV USG Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (kantonale Umweltschutzverodnung)
VVGE Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsentscheide des Kantons Obwalden
VwVV

Verordnung über das Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren (Verwaltungsverfahrensverordnung)

WBG Gesetz über den Wasserbau und die Wassernutzung (Wasserbaugesetz)
WBV Wasserbauverordnung
Ziff. Ziffer
ZSG Zivilschutzgesetz
   

 

Gesetzessammlung - Hinweise

Gesetzesdatenbank (GDB) Die Gesetzesdatenbank ist die konsolidierte und nach Sachgebieten geordnete systematische Sammlung des kantonalen Rechts. Der Gesetzesdatenbank kommt weder positi…
Gesetzesdatenbank (GDB)
Die Gesetzesdatenbank ist die konsolidierte und nach Sachgebieten geordnete systematische Sammlung des kantonalen Rechts. Der Gesetzesdatenbank kommt weder positive noch negative Rechtskraft zu. Sie geniesst aber den so genannten öffentlichen Glauben; sie gilt grundsätzlich als richtig und umfassend. Es ist aber im Einzelfall ausnahmsweise möglich, dass ein nicht aufgenommener Erlass dennoch in Kraft oder ein aufgenommener Erlass ausser Kraft steht oder Fehler aufweist. Bei allfälligen Abweichungen ist die chronologische amtliche Gesetzessammlung. Diese allein ist rechtlich verbindlich.

GDB-Systematik
Die Systematik der GDB lehnt sich an den Aufbau des Registers der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) an, es weicht aber insbesondere dort davon ab, wo es die Verhältnisse des kantonalen Rechts erfordern.

GDB-Nummer
Die GDB-Nummer besteht aus zwei, durch einen Punkt getrennte Ziffernblöcken. Der ersten Ziffernblock mit drei Ziffern bezieht sich auf die Register-Systematik. Der zweite Ziffernblock besteht aus einer bis drei Ziffern. Die Anzahl der Ziffern zeigt die hierarchische Einstufung des jeweiligen Erlasses:
Eine Ziffer (.1)Erlass der Stufe Verfassung, Gesetz, Landsgemeindebeschluss
Zwei Ziffern (.11)Erlass des Kantonsrates
Drei Ziffern (.111)Erlass des Regierungsrates oder anderer Behörden

Teilweise wird bei der Vergabe der GDB-Nummern von dieser Einteilung abgewichen.

Obwaldner Gesetzessammlung (OGS)
Die Obwaldner Gesetzessammlung (OGS) ist ein Zusammenzug der chronologischen amtlichen Gesetzessammlung des kantonalen Recht in den mehrjährigen Landbüchern (LB; bis 1999) und Auszügen aus dem Amtsblatt (ABl; ab 2000; einschliesslich den Abstimmungserläuterungen). Der nur im Internet publizierten Obwaldner Gesetzessammlung OGS kommt rein informativer Charakter zu und stellt nicht die chronologische amtliche Gesetzessammlung des Kantons dar.

Chronologische amtliche Gesetzessammlung
Seit dem 1. Januar 2000 stellt das (gedruckte) Amtsblatt (ABl) die chronologische amtliche Gesetzessammlung dar. Es ersetzt das bis 1999 mehrjährig herausgegebene Landbuch (LB) als amtliche Gesetzessammlung. Bei Erlassen, die in Abstimmungserläuterungen abgedruckt werden, erfolgt keine separate Publikation im Amtsblatt. Die Erlasstexte in den Abstimmungserläuterungen werden als Anhänge zum Amtsblatt behandelt. Die Chronologische amtliche Gesetzessammlung ist die rechtlich verbindliche Sammlung des kantonalen Rechts.

Verlinkung GDB - OGS - GDB
Die Erlasstexte der Systematischen Rechtssammlung GDB sind mit den Eintragungen in der chronologischen Obwaldner Gesetzessammlung OGS verlinkt. Über das Auswahlfeld "Dazugehörige Chronologische Dokumente" können beim jeweiligen Erlass der GDB die dazugehörigen Eintragungen in der chronologischen Gesetzessammlung OGS aufgerufen werden. In gleicher Weise können von den chronologischen Dokumenten der chronologischen Gesetzessammlung OGS die entsprechenden Erlasstexte der systematischen Rechtssammlung GDB ("Zugehörige Erlass") aufgerufen werden.

Verweise GDB - OGS
In den Erlasstexten der systematischen Rechtssammlung GDB wird auf die dazugehörigen Publikationen in der Obwaldner Gesetzessammlung OGS verwiesen (Änderungshinweise). Die geänderten Textstellen sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Am Ende des Erlasses werden die Änderungsinformationen (Beschlussdatum, Inkrafttreten der Änderung, geändertes Textelement, OGS-Fundstelle) in Tabellen, sortiert nach Beschlussdatum und Artikelnummer, aufgelistet. Technisch bedingt können insbesondere bei älteren Änderungshinweisen die geänderte Elemente nicht exakt bezeichnet werden (z.B. wird teilweise eine Totalrevision eines Artikels angegeben, auch wenn nur ein einzeler Absatz geändert hat).

Die Erlassänderungen werden am Ende des Erlasstextes auch in ausführlicherer Form aufgelistet (Informationen zum Erlass).

Anzeigen älterer Erlassversionen und aufgehobener Erlasse
Über ein Auswahlfeld in der Titelzeile können beim jeweiligen Erlass auch ältere Versionen (ab 2013) des Erlasses angezeigt werden. Mit der Option "Auch ausser Kraft getretene Erlasse anzeigen" können im systematischen Register auch Erlasse angezeigt werden, die aufgehoben wurden. Über die Volltextsuche kann durch Deaktivierung der Option "Nur aktuell gültiges Recht durchsuchen" auch ältere Erlassversionen oder aufgehobene Erlasse gefunden werden.

Suchoptionen
Ind er Volltextsuche der systematischen Rechtssammlung GDB können folgende Optionen gewählt werden: 
  • Beschränkung der Suche auf den Erlasstitel (Nur im Titel suchen)
  • Beschränkung der Suche auf bestimmte Rechtsgebiete (Einschränkung nach Rechtsgebiet)
  • Beschränkung der Suche auf bestimmte Erlasskategorien (Einschränkung nach Kategorie)
  • Suche ausweiten auf alte Versionen eines Erlasses oder aufgehobene Erlasse (Deaktivierung der Option "Nur aktuell gültiges Recht durchsuchen")

Über die GDB-Direktsuche können die Erlasse gemäss ihrer systematischen GDB-Nr. aufgerufen werden.

In der Suche der Chronologischen Sammlung kann eine Volltextsuche durchgeführt werden. Durch die Option "Nur im Titel suchen" kann die Suche auf die Titel der Einträge beschränkt werden. Die Volltextsuche funktioniert bei den Eintragungen ab 2004 uneingeschränkt. In den Dokuemten ab 1958 liefert die Suche gute Ergebnisse. In älteren Dokumenten liefert die Volltextsuche aus technischen Gründen keine sinnvollen Ergebnisse.

Die Funktionalität und die Handhabung der Gesetzessammlung werden werden im nachstehenden Video kurz erläutert (für bessere Qualität Video im Vollbild und mit HD (720p oder 1080p) abspielen):



Besonderbeiten des Amtsblatts (ABl) und in der Obwaldner Gesetzessammlung (OGS)
Die amtliche chronologische Rechtssammlung des Kantons wird seit dem Jahr 2000 im Amtsblatt publiziert. Der Kanton Obwalden verfügt nicht - wie der Bund oder andere Kantone - über eine eigenständige chronologische Rechtssammlung. Dies führt insbesondere im Zusammenhang mit referendumspflichtigen Erlassen zu Besonderheiten. Beim Bund und in anderen Kantonen werden Referendumsvorlagen in einem ersten Schritt im Bundes- bzw. Amtsblatt publiziert. Nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach Annahme der Vorlage erfolgt eine zweite Publikation in einer gesonderten  chronologischen Rechtssammlung (beim Bund: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, AS). Im Kanton Obwalden wird ein Erlasstext nur einmal publiziert. Nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach Annahme einer Vorlage erfolgt im Amtsblatt nur noch die Rechtsgültigkeits- und Inkrafttretenspublikation in Form eines einfachen Hinweises, ohne Wiederholung des Erlastextes. Dies hat zur Folge, dass in der Obwaldner Gesetzessammlung OGS (bzw. im Amtsblatt) auch Erlasse aufgenommen sind, die gar nicht in Kraft getreten sind, weil sie bei einem Urnengang abgelehnt wurden.

Interkantonale Vereinbarungen
In der kantonalen Gesetzessammlung sind auch die interkantonalen Vereinbarungen (Konkordate) aufgenommen. Neben dem eigentlichen Vereinbarungstext wird auch der dazugehörige Beitrittsbeschluss des Kantons- oder Regierungsrats publiziert, insbesondere wenn die Beitrittsbeschlüsse Zuständigkeitsregelungen enthalten. Technisch bedingt sind die Beitrittsbeschlüsse in der systematischen Gesetzessammlung GDB teilweise vor dem eigentlichen Vereinbarungstext, teilweise aber auch als Anhang zum Vereinbarungstext aufgenommen.

Bisheriges Internet-Angebot
Bis am 30. Juni 2013 war die Gesetzesdatenbank unter der Internet-Adresse http://ilz.ow.ch/gessamml (nicht mehr aktiv) verfügbar. Das Angebot unter dieser Adresse wurde auf dieses Datum hin eingestellt und nicht weiter bewirtschaftet bzw. aktualisiert. Das alte Angebot kann - mit Aktualisierungsdatum vom Juni 2013 - hier aufgerufen werden.

Richtlinien zur Gesetzestechnik
Die Richtlinien über die Erarbeitung und Gestaltung kantonaler Erlasse sollen dem Regierungsrat, dem Kantonsrat und der Verwaltung die Konzeption und das Formulieren von Erlassen erleichtern. Sie sollen zu einer sorgfältigen, durchdachten und in sich widerspruchslosen Rechtssetzung anleiten und die bisherige Praxis anhand von Beispielen dokumentieren.

Gesetzessammlung - Links

Links Startseite Bundesrecht (SR, AS, BBl) Systematische Sammlung des Bundesrechts Gesetzessammlungen der Kantone (LexFind) Interkantonale Vereinbarungen der Zentralschweizer K…

Obwaldner Gesetzessammlung (OGS)

Inhalt Die Obwaldner Gesetzessammlung (OGS) ist ein Zusammenzug der chronologischen amtlichen Gesetzessammlung des kantonalen Recht in den mehrjährigen Landbüchern (LB; bis 1999) und …

Inhalt

Die Obwaldner Gesetzessammlung (OGS) ist ein Zusammenzug der chronologischen amtlichen Gesetzessammlung des kantonalen Recht in den mehrjährigen Landbüchern (LB; bis 1999) und Auszügen aus dem Amtsblatt (ABl; ab 2000; einschliesslich den Abstimmungserläuterungen).

Rechtswirkung

Der nur im Internet publizierten Obwaldner Gesetzessammlung OGS kommt rein informativer Charakter zu. Sie stellt nicht die chronologische amtliche Gesetzessammlung des Kantons dar.

Zugehörige Objekte