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Stalking

Der Begriff Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person. Stalking kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen. Sie erleiden oft richtiggehenden Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Stalking kann beim Opfer schwere seelische Leiden hervorrufen und soziale Isolation zur Folge haben.

Werden Sie gestalkt? Nehmen Sie die Situation ernst! Es ist erwiesen, dass Stalking mit der Zeit eher an Intensität zunimmt, wenn nichts dagegen unternommen wird. Was kann ich dagegen tun?

  • Setzten Sie klar und deutlich Grenzen!
  • Informieren Sie Ihr privates und geschäftliches Umfeld - Öffentlichkeit kann schützen!
  • Dokumentieren Sie die Vorfälle und zögern Sie nicht Anzeige zu erstatten. Die Polizei hat die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen!

Weitere ausführliche Informationen und Erklärungen zum Thema Stalking finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Kriminalprävention.

 

Verdächtiges Ansprechen von Kindern

Mehrmals pro Jahr werden der Kantonspolizei Obwalden Fälle gemeldet, in denen Kinder auf dem Schulweg von Unbekannten angesprochen wurden. Die Kantonspolizei nimmt solche Meldungen ernst und geht ihnen unverzüglich nach.

Wichtig ist, dass Vorfälle der Polizei von den Schulbehörden, Eltern oder Augenzeugen – möglichst sofort nach dem Bekanntwerden – gemeldet werden. Um keine Zeit zu verlieren, kann dafür der Polizeinotruf 117 gewählt werden.

Solche Vorfälle können Angst machen, Unsicherheit und Hilflosigkeit erzeugen. Das Faltblatt "Ihr Kind alleine unterwegs - so schützen Sie es trotzdem!" zeigt Eltern auf, was sie tun können, um das Risiko für sexuelle Übergriffe und Gewalttaten durch Fremde zu minimieren. Es werden sowohl konkrete Handlungsempfehlungen gegeben wie auch Erziehungstipps, z.B. in Zusammenhang mit Angst und Geheimnissen diskutiert. Im Faltblatt ist zusätzlich beschrieben, wie Eltern am besten vorgehen, wenn doch etwas passiert ist oder passiert sein könnte.

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