SwisslosUnterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Fonds Der Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie Swisslos fliesst in den kantonalen Swisslos-Fonds. Der Kanton Obwalden erhält - aufgeschlüsselt nach Bevölkerungsgrösse und getätigten Wettumsätzen im Zahlenlotto - jährlich einen Betrag in den Swisslos-Fonds. Unterstützungsbeiträge Die Fondsmittel werden ausschliesslich für wohltätige, gemeinnützige, kulturelle und/oder sportliche Zwecke verwendet. Mit Ausnahme von Beiträgen an die Entwicklungs- und Katastrophenhilfe werden die Fondsmittel in erster Linie für konkrete und kontrollierbare Projekte im Kanton eingesetzt. Gemäss den Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds legt der Regierungsrat die finanziellen Anteile aus dem Swisslos-Fonds für folgende Förderbereiche fest: Die zuständigen Fachstellen entscheiden im Rahmen der ihnen jährlich zugeteilten Fondsmittel über die Beiträge aus dem kantonalen Swisslos-Fonds. Ihr Gesuch richten Sie bitte direkt an die entsprechende Fachstelle. Logoverwendung Bei Unterstützung durch Swisslos-Fonds-Beiträge muss der kantonale Swisslos-Fonds gebührend erwähnt werden. Dazu verwenden Sie bitte im Bereich der Kultur- und Sportförderung das entsprechende Logo. Für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Natur sowie Entwicklungs- und Katastrophenhilfe das allgemeine Logo des kantonalen Swisslos-Fonds.
Gesetzliche Grundlagen
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