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Swisslos-Fonds Gesundheit

Mit dem Verkauf von Losen, Lottos, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen erwirtschaftet die Interkantonale Landeslotterie SWISSLOS einen Gewinn. Jeder Kanton erhält davon seinen Anteil nach einem Schlüssel (Kantonsbevölkerung und Umsatz). Wie die Fondsgelder eingesetzt werden, entscheiden die Kantone gemäss ihren Vorgaben.

Im Kanton Obwalden werden die Fondsmittel ausschliesslich für wohltätige, gemeinnützige, kulturelle und/oder sportliche Zwecke verwendet.

Weitere Informationen: Swisslos Obwalden

Wofür kann ein Gesuch gestellt werden?

Es können Gesuche zu Projekten und Veranstaltungen im Gesundheitsbereich mit einem klaren Bezug zum Kanton Obwalden oder der Zentralschweiz eingereicht werden. 

Fristen und Bearbeitungszeit

Die Eingabefristen für Gesuche sind jeweils Ende April und Ende Oktober. Der Entscheid über das Gesuch erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Ablauf der Eingabefrist.

Ablauf

Schritt 1:

Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben den Kriterien zur Beurteilung von Beitragsgesuchen im Bereich Gesundheit entspricht.

Schritt 2:

Füllen Sie das Antragsformular aus.

Schritt 3:

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit dem Projektkonzept und dem Budget an das Gesundheitsamt.

Per Mail: gesundheitsamt@ow.ch oder
Per Post : Gesundheitsamt Obwalden, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen

Wiedererwägung

Das Gesundheitsamt entscheidet endgültig. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

 

Gesetzliche Grundlagen

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds GDB 975.3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

 

Zugehörige Objekte