Das Amt für Arbeit ist die kantonale Stelle für Fragen und Belange des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechts. Zusammen mit dem
Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum OW/NW und der
Arbeitslosenkasse OW/NW in Hergiswil vollzieht es das Arbeitslosenversicherungsgesetz und fällt die Vorentscheide für
Kurzarbeit und Schlechtwetter. Es ist Anlaufstelle für
Personen ausländischer Nationalität im Zusammenhang mit ihren Bewilligungen für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit. Es vollzieht die Ausländer- und Asylgesetzgebung und ist Koordinationsstelle bei Fragen der Integration von ausländischen Personen, der
Rassismusbekämpfung und zu den Fahrenden. Die dem Arbeitsgesetz unterstellten Betriebe werden hinsichtlich der Vorsorge gegen Betriebsunfälle und
Berufskrankheiten, dem
Gesundheitsschutz, der
Arbeitshygiene und dem Umgebungsschutz beraten und überwacht. Um- und Neubauten werden in
feuerpolizeilicher Hinsicht beurteilt. Die Bewilligung für die selbstständige
Kaminfegertätigkeit wird erteilt. Die Einhaltung der Vorschriften bezüglich des
Messwesens, der
Preisbekanntgabe, des
Entsendegesetzes, des
Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und das
Bundesgesetz über das Passivrauchen wird überwacht. Für das
Markt-, Reisenden- und Unterhaltungsgewerbe, die
Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, das
Konsumkreditwesen und das
Campieren werden die erforderlichen Bewilligungen erteilt. Zusätzlich ist es verwaltungsinterne Ansprechstelle für die
Kantonale Ausgleichskasse und die IV-Stelle.