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Am Ende der Beistandschaft

Mit der Aufhebung der Beistandschaft durch die KESB oder dem Tod der verbeiständeten Person endet Ihr Amt als Beistandsperson. Per Aufhebungs- oder Todesdatum enden alle Ihre Vertretungsbefugnisse. Ihnen bleiben einige administrative Aufgaben sowie die Einreichung des Schlussberichts und der Schlussrechnung an die KESB. Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren Merkblättern.

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Merkblatt Was ist im Todesfall zu tun Download 2 Merkblatt Was ist im Todesfall zu tun
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