Finanzdepartement
Das Departement überträgt, soweit erforderlich, die unmittelbare Erfüllung der departementalen Aufgaben auf die unterstellten Amtsstellen sowie Angestellten; es informiert den Regierungsrat rechtzeitig über wichtige Vorgänge im Departement und bereitet die dem Regierungsrat zustehenden Entscheide vor; es trifft die departementalen Entscheide, beurteilt die Leistungen und überwacht die Zielerreichung der unterstellten Ämter sowie zugewiesenen Anstalten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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| Name | Download | 
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| Name | Beschreibung | 
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