Kantonsarzt
Der Kantonsarzt berät die Behörden in allen humanmedizinischen Fragen.
Er ist zuständig für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und den Vollzug der durch eidgenössische und kantonale Gesetzgebung erforderlichen Massnahmen.
Der Kantonsarzt überwacht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Berufsausübung in der Gesundheitspflege.
Der Kantonsarzt ist zuständig für die Beurteilung der Kostengutsprachegesuche bei Spitalaufenthalten.
Öffnungszeiten
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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