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Kantonsarzt

Aufgaben

Der Kantonsarzt

  • berät die Behörden in allen humanmedizinischen Fragen;
  • hat die Aufsicht über die Gemeindeärztinnen und -ärzte;
  • ist zuständig für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und den Vollzug der durch eidgenössische und kantonale Gesetzgebung erforderlichen Massnahmen gemäss Epidemiengesetzgebung;
  • überwacht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Berufsausübung im Gesundheitswesen;
  • ist zuständig für die Beurteilung der Kostengutsprachegesuche bei Spitalaufenthalten;
  • ist zuständig für rechtsmedizinische Tätigkeiten bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Legalinspektionen);
  • erfüllt Aufgaben zugunsten der Strafverfolgungs-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden (z.B. Betreuung Gefängnis Sarnen).

Aufgaben des Kantonsarztes in der Schulgesundheit

  • Fachliche Aufsicht der ärztlichen Gesundheitskontrollen und der Gesundheitsberatung in Schulklassen;
  • Allgemeine Anordnung des ärztlich bedingten Schulausschlusses und anderer Massnahmen;
  • Beratung des schulpsychologischen und logopädischen Diensts;
  • Schliessen von Klassen oder Schulen bei Massenerkrankungen in Absprache mit dem zuständigen Departement bzw. Einwohnergemeinderat.

 

Meldepflicht

Für medizinisch-pflegerische Zwangsmassnahmen zu Bewegungseinschränkungen, übertragbare Krankheiten und Schwangerschaftsabbruch bestehen spezifische gesetzliche Meldepflichten an den Kantonsarzt.

Formulare BAG: Meldepflichtige Infektionskrankheiten

 

Link zu Übertragbare Krankheiten
Link zu Impfinformationen
Link zu Schulgesundheitsdienst

 

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