Rechnungsführung / Berichts- und Rechnungsablage
Die Einkommens- und Vermögensverwaltung in einer Beistandschaft muss zum Wohl der betroffenen Person erfolgen und lückenlos dokumentiert sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Anmeldung von Sozialversicherungen zu lenken sowie auf die Rückforderung von Beträgen bei der Kranken- und Ausgleichskasse.
Die KESB verlangt die Buchführung mit einem Buchhaltungsprogramm oder mit einer Excel Liste.
Für die Ablage und eine gute Übersicht stellt die KESB einen Ordner mit einem vorgegebenen Ablagesystem zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Private Beistandspersonen (FS PriBe) | +41 41 666 61 61 | fspribe@ow.ch |