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Vernehmlassung zur Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Kosten des Kantons eröffnet

24. September 2026
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Gesetz über die Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Kosten des Kantons eröffnet. Das Gesetz sieht eine auf fünf Jahre befristete Kostenbeteiligung der Einwohnergemeinden vor, um dem Kanton mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Parallel dazu wird eine umfassende Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen von Kanton und Einwohnergemeinden durchgeführt.

Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden arbeiten seit Herbst 2025 gemeinsam an Lösungen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen des Kantons. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 im Umfang von gesamthaft maximal fünf Millionen Franken pro Jahr an den Kosten des Kantons beteiligen. Damit soll der finanzielle Spielraum geschaffen werden, um die weiteren Schritte anzugehen. Dabei ist vorgesehen, dass sich der Beitrag der Einwohnergemeinden reduziert, wenn die Rechnung des Kantons besser abschliesst als budgetiert. Der Regierungsrat hat das entsprechende Gesetz nun zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Kosten- und Steuerstrukturen werden analysiert

Parallel dazu wird gemeinsam eine vertiefte Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen des Kantons und der Einwohnergemeinden durchgeführt. Ziel ist es, die Kostenentwicklung im Vergleich mit ähnlich strukturierten Kantonen und Gemeinden aufzuzeigen und Bereiche mit Optimierungspotenzial zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen als objektive Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Massnahmen dienen.

Für die Analyse werden sowohl kantonale Aufgabenbereiche als auch die Strukturen der Einwohnergemeinden untersucht. Dabei werden Vergleiche mit ausserkantonalen Referenzgemeinden und Kantonen vorgenommen.

Breite Unterstützung für das weitere Vorgehen

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses konnten die Einwohnergemeinden bereits zum Kostenverteiler und zur Durchführung einer Analyse der Kosten- und Steuerstruktur Stellung nehmen. Sämtliche Einwohnergemeinden unterstützen die vorgeschlagene Stossrichtung und legen damit eine wichtige Grundlage für die weiteren politischen Beratungen.

Finanzdirektorin Cornelia Kaufmann-Hurschler zeigt sich erfreut über die Unterstützung der Einwohnergemeinden: "Dass sich alle Einwohnergemeinden hinter dem vereinbarten Vorgehen versammeln, ist ein starkes Zeichen. Die Analyse der Kosten- und Steuerstrukturen bilden die Grundlage, um die finanziellen Herausforderungen langfristig und gemeinsam anzugehen."

"Dass alle Einwohnergemeinden den Verteilschlüssel und die gemeinsame Analyse unterstützen, zeigt, dass wir bereit sind, die finanziellen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Nun geht es darum, die Zeit zu nutzen und auf einer fundierten Datengrundlage die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen", meint Bruno Vogel, Gemeindepräsident von Alpnach.

Die Vernehmlassungsfrist dauert nun bis am 18. Dezember 2026. Der Kantonsrat wird am 11. März 2027 über die Vorlage beraten. Die Inkraftsetzung ist rückwirkend auf den 1. Januar 2027 geplant.

Link zur Vernehmlassung: Vernehmlassungsunterlagen

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