Kopfzeile

Inhalt

Gesetz über die Beteiligung der Einwohnergemeinden an den Kosten des Kantons für den Zeitraum 2027 bis 2031

24. September 2026

Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden arbeiten seit Herbst 2025 gemeinsam an Lösun­gen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen des Kantons. Als erste Massnahme wurde vorgeschlagen, dass sich die Einwohnergemeinden in den Jahren 2027 bis 2031 im Umfang von ge­samthaft maximal fünf Millionen Franken pro Jahr an den Kosten des Kantons beteiligen. Damit soll der finanzielle und zeitliche Spielraum geschaffen werden, um die weiteren Schritte anzugehen. Da­bei ist vorgesehen, dass sich der Gemeindebeitrag reduziert, wenn die Rechnung des Kantons bes­ser abschliesst als budgetiert.

Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter: Kanton Obwalden | E-MitwirkungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

Name Download
Einladung_Vernehmlassung (PDF, 609 kB) Download 0 Einladung_Vernehmlassung
Erläuternder Bericht (PDF, 131 kB) Download 1 Erläuternder Bericht
Synopse (PDF, 18 kB) Download 2 Synopse