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Beitragsarten

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Die Stossrichtung der einzelnen Direktzahlungsinstrumente wird auch in der Bezeichnung des jeweiligen Beitragstyps wiedergegeben. Die folgende Auflistung zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems.

Kulturlandschaftsbeiträge
Die Kulturlandschaftsbeiträge sollen die Offenhaltung durch eine flächendeckende Bewirtschaftung und den Ausgleich der Erschwernisse in der Bergzone sowie die Förderung der Sömmerung gewährleisten.

Versorgungssicherheitsbeiträge
Die Versorgungssicherheitsbeiträge sollen die Erhaltung der Produktionskapazität, den Ausgleich der Erschwernis und die Förderung des Ackerbaus gewährleisten.

  • Basisbeitrag (Auflage Mindesttierbesatz beim Grünland)
  • Produktionserschwernisbeitrag
  • Beitrag für offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

Produktionssystembeiträge
Die Produktionssystembeiträge fördern besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen. 

  • Beitrag für die biologische Landwirtschaft
  • Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
  • Beitrag für funktionale Biodiversität 
  • Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
  • Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
  • Tierwohlbeiträge
  • Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen (ab 01.01.2024)

Ressourceneffizienzbeiträge
Diese Beitragsart dient der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.

  • Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik
  • Beitrag für stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen (bis 2026)

Biodiversitätsbeiträge
Die Biodiversitätsbeiträge dienen zur Erhaltung und Förderung der Arten- und Lebensraumvielfalt.

Landschaftsqualitätsbeitrag
Die Landschaftsqualitätsbeiträge dienen der Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Landschaften.

Übergangsbeitrag
Dieser Beitragstyp soll den Übergang vom alten zum neuen Direktzahlungssystem sozialverträglicher gestalten.
Der ökologische Leistungsnachweis und die strukturellen und sozialen Eintretens- und
Begrenzungskriterien gelten für alle Beitragsarten als Vorbedingung und Grundlage.

Zugehörige Objekte

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