Aktuelle Mitteilungen
«Höhere Gewalt» infolge Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen stellen viele Landwirtschaftsbetriebe vor grosse Herausforderungen.
Können Vorgaben aufgrund von trockenheitsbedingtem Futtermangel nicht eingehalten werden, kann Art. 106 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) «Höhere Gewalt» zur Anwendung kommen.
Merkblatt
Agricheck
Mit dieser Plattform können sämtliche öffentlich- und privatrechtliche Kontrollpunkte eingesehen werden.
AgricheckExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
AGOV-Login
Das CH-Login, welches für die Anmeldung bei Agate verwendet wird, wird durch das AGOV-Login ersetzt. Bis Ende Jahr muss vom CH-Login auf das AGOV-Login umgestellt werden, damit die Anmeldung auf Agate weiterhin möglich ist.
Anleitung Registrierung AGOV-Login
Mais auf Mais 2027
Der Kanton Obwalden macht 2027 von der Ausnahmeregelung Gebrauch.
Mais nach Mais ist erlaubt, wenn der erste Mais auf eine Wiese folgte. Als Wiese gelten die Codes 601 Kunstwiese, 611 extensive Wiese, 612 wenig intensive Wiese, 613 übrige Dauerwiese sowie 616 Weide. Zwischenkulturen wie Äugsteln zählen nicht als Wiese.
Spätestens nach zwei aufeinanderfolgenden Maisjahren muss eine andere Kultur angebaut werden. Ein drittes Maisjahr ist nicht erlaubt.
Erlaubtes Beispiel:
2025 Wiese
2026 Mais
2027 Mais
2028 Wiese
Ob 2028 wieder von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden kann, hängt von der Maiswurzelbohrerüberwachung 2027 ab. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt informiert anfangs September 2027.
LAWIS plus
Das LAWIS plus ist das neue Agrarsystem, welches vorwiegend für den Vollzug der Direktzahlungen eingesetzt wird. Ab 2026 setzen insgesamt 12 Kantone das neue System ein.
Anleitung Flächenerfassung LAWIS plus
Anleitung Dokumente ansehen oder druckern LAWIS plus
Anleitung Flächen drucken oder messen LAWIS plus
Anleitung Programmanmeldung 2027
• Umstellung: Das bestehende Agriportal wurde per Dezember 2025 abgeschaltet. Neu können die Bewirtschafter über das
LAWIS plus auf Erhebungen und Dokumente zugreifen.
• Zugang: Der Einstieg in LAWIS plus erfolgt, wie gewohnt, über die Plattform www.agate.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
• Funktionen: LAWIS plus beinhaltet die Erfassung von Programm-, Struktur- und Flächendaten.
• Hinweis: Da es sich um ein neues System handelt, werden im LAWIS plus bis zur Betriebsdatenerhebung 2026 keine
Dokumente vorhanden sein. Werden Unterlagen aus Vorjahren benötigt, können diese beim Amt für
Landwirtschaft angefordert werden.
digiFLUX
DigiFLUX ist die Softwareanwendung zur Erfüllung der Mitteilungspflicht für Dünger, Kraftfutter und Pflanzenschutzmittel (PSM).
• Start: 1. Januar 2027 gilt die vollständige Mitteilungspflicht für Dünger, Kraftfutter und PSM. Das bestehende HODUFLU
(Hof- und Recyclingdünger) wird bereits ab August 2026 durch digiFLUX abgelöst.
• Inhalt: Erfassung von Lieferungen und Anwendungen von PSM, Mineraldünger, Kraftfutter sowie Hof- und Recyclingdünger.
• Betroffene: Handel, Landwirtschaft, Gartenbau
Detektionsbasierte Applikationen auf BFF-Flächen
Detektionsbasierte Applikationen sind auf Biodiversitätsförderflächen nicht allgemein zugelassen, da ihre Präzision noch geprüft wird. Ein Einsatz ist jedoch über das ganze Jahr hinweg mit einer kantonalen Bewilligung möglich.
Bei der detektionsbasierten Applikation werden Problempflanzen automatisch durch Kameras und künstliche Intelligenz erkannt. Das System spritzt das Pflanzenschutzmittel nur gezielt auf die erkannten Pflanzen und nicht auf die gesamte Fläche. Dieses Verfahren wird auch Spot Spraying genannt.
Zum Einsatz kommen zum Beispiel Feldspritzen mit integrierten Kamerasystemen, die Problempflanzen in Echtzeit erkennen und sofort behandeln. Alternativ können Drohnen mit Multispektralkameras eingesetzt werden. Diese erfassen Problempflanzen aus der Luft und erstellen eine Applikationskarte, die später mit der Feldspritze für eine gezielte Behandlung genutzt wird.
Das entsprechende Gesuch ist vollständig ausgefüllt einzureichen.
Gesuch
Gewässerraum
• Im Gewässerraum dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.
• Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen sind ausserhalb eines 3 m breiten Streifens entlang des Gewässers
zulässig, sofern diese nicht mit einem angemessenen Aufwand mechanisch bekämpft werden können.
• Der Gewässerraum darf landwirtschaftlich genutzt werden, wenn die Bewirtschaftung extensiv gestaltet wird.
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Zugehörige Objekte
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