Betriebsbewilligungen
Gesundheitsbetriebe, die gemäss Art. 44 des Gesundheitsgesetzes (GesG; GDB 810.1) aufgelistet sind, benötigen eine Betriebsbewilligung.
- Übersicht bewilligungspflichtiger Einrichtungen
- Gesundheitsgesetz (GDB 810.1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ausführungsbestimmungen über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens (GDB 810.111)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bundesgesetzgebung Berufe im GesundheitswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gesuchformulare
Betriebsbewilligungen für Gesundheitsbetriebe werden auf Gesuch hin durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel bis zu 30 Arbeitstage.
- Gesuchformular Arztpraxen
- Gesuchformular Betriebe im Gesundheitswesen
- Gesuchformular Pflegeinstitutionen
- Gesuchformular Apotheken und Drogerien
- Gesuchformular Führen einer Privatapotheke
OKP-Zulassung
Für die OKP-Zulassung des Betriebs muss ebenfalls ein Gesuch eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel bis zu 30 Arbeitstage.
- Gesuchformular OKP-Zulassung Ärztliche Einrichtungen
- Gesuchformular OKP-Zulassung weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen
Bewilligungspflicht für Umgang mit ionisierender Strahlung
Folgende Einrichtungen brauchen eine Bewilligung gemäss Art. 28 des Strahlenschutzgesetztes,
- wer Anlagen und Apparate, die ionisierende Strahlen aussenden können, herstellt, vertreibt, einrichtet oder benutzt;
- wer mit radioaktiven Stoffen oder mit Apparaten und Gegenständen umgeht, die radioaktive Stoffe enthalten und
- wer ionisierende Strahlen und radioaktive Stoffe am menschlichen Körper anwendet.
Für diese Bewilligung ist das BAG zuständig.
Informationen BAG: Strahlung, Radioaktivität und SchallExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
BAG Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und AufsichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link zu Berufsausübungsbewilligungen
Link zu Meldepflichtige Berufe
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesundheitsamt | +41 41 666 64 58 | gesundheitsamt@ow.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheits- und Sozialdepartement | +41 41 666 62 19 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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