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Kantonsarzt

Der Kantonsarzt berät die Behörden in allen humanmedizinischen Fragen.

Er ist zuständig für die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und den Vollzug der durch eidgenössische und kantonale Gesetzgebung erforderlichen Massnahmen.

Der Kantonsarzt überwacht in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt die Berufsausübung in der Gesundheitspflege.

Der Kantonsarzt ist zuständig für die Beurteilung der Kostengutsprachegesuche bei Spitalaufenthalten.

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