Das Erbe der Töchter: Das Nachlassinventar des Ratsherrn und „Kreuz-Wirts“ Niklaus Götschi (1793-1879)
von Eveline Szarka, 24. April 2026
Was verraten Nachlassinventare über den Alltag vergangener Zeiten? Welche Einblicke ermöglichen sie in die zeitgenössische Kultur und die finanzielle Stellung von Frauen? Anhand eines kürzlich durch das Staatsarchiv Obwalden erschlossenen Familienarchivs öffnet sich ein einzigartiges Fenster in die Lebenswelt einer wohlhabenden Obwaldner Ratsfamilie – und in die Geschichte weiblichen Besitzes.
Historische Nachlassinventare sind weit mehr als blosse Auflistungen von Zahlen und Gegenständen. Sie stellen wichtige, jedoch oft übersehene Quellen der Sozial-, Geschlechter- und Kulturgeschichte dar. Je nach Grad ihrer Ausführlichkeit geben sie Aufschluss über zeitgenössische Wohn- und Esskulturen, Kleidermoden sowie in die finanzielle Situation einer Person. Die Überlieferung solcher Inventare ist dabei keineswegs selbstverständlich: Als rechtlich-administrative Dokumente besitzen sie meist nur einen begrenzten zeitlichen Nutzen und werden selten mit Blick auf eine dauerhafte Aufbewahrung erstellt. In diesem Zusammenhang erweist sich das kürzlich durch das Staatsarchiv Obwalden erschlossene Familienarchiv der Sachsler Familie Rohrer-Omlin (P.0192) als wahre Fundgrube – nicht zuletzt, weil es einen hohen Anteil an Nachlassdokumenten für und von Frauen enthält. Dazu zählt auch das Inventar des Regierungsrates und „Kreuz-Wirtes“ Niklaus Götschi (1793–1879), der seinen drei Töchtern einen beachtlichen Besitz hinterliess (P.0192.02). Diese Quelle erlaubt einen seltenen und eindrucksvollen Einblick in die Lebenswelt einer wohlhabenden Obwaldner Ratsfamilie des 19. Jahrhunderts.
„Reiche“ Nachfahren – die Sachsler Familiendynastie Götschi
Der Wohlstand der Familie Götschi nahm seinen Ursprung im 17. Jahrhundert. Niklaus Götschi (1610–1680) gelangte durch eine vorteilhafte Heirat mit der Tochter des Landammans Melchior Halter und diverse Handelsgeschäfte im Zuge des Dreissigjährigen Krieges zu Reichtum und Ansehen. Als Wirt, Händler und Politiker prägte er das öffentliche Leben in Sachseln: er amtete als Weibel und Kirchenvogt, wurde 1648 in den Rat gewählt, errichtete 1649 das Gasthaus zum Kreuz (auch das „Götschihus" genannt), und erreichte 1680 das Amt des Landeshauptmanns. Sein wirtschaftlicher Erfolg brachte ihm den Beinamen „der Reiche“ ein (P.0043.62, S. 294).
In dieser Tradition wurde Niklaus Götschi am 3. November 1797 geboren. Über seine frühen Lebensjahre ist wenig bekannt. Er amtete von 1816-1845 als Gerichtsschreiber und von 1841-1844 als Kirchenvogt. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1845 übernahm er als nahezu 50-Jähriger die Führung des väterlichen Gasthauses „zum Kreuz“ in Sachseln, das kurz zuvor umfassend umgebaut worden war. 1850 ergänzte er den Betrieb um eine Pferdewechselstation für die Postkutschenlinie zwischen Beckenried und Sachseln. 1845 trat er zudem die Nachfolge seines Vaters als Ratsherr an. 1851 wurde er in den Regierungsrat gewählt, in eine Behörde, die mit der neuen Bundesverfassung 1848 als moderne Exekutive eingeführt worden war. Aus diesem Amt zog er sich jedoch bereits 1855 wieder zurück. Er verstarb am 20. August 1879 in Luzern infolge eines Schlaganfalls auf der Dampfschiffbrücke.
Seinen beachtlichen Nachlass hinterliess Niklaus Götschi seinen drei Töchtern. Aus seiner Ehe mit Elisabeth von Ah (1800-1824) ging Carolina (1824–1893) hervor, die den Ratsherr Niklaus Rohrer heiratete. Nach dem Tod seiner ersten Frau ehelichte Niklaus Götschi Regina von Moos (1817-1890); aus dieser Verbindung entstammten (Anna) Marie (1837–1924), die den Regierungsrat Franz Josef Britschgi (1832–1906) ehelichte, sowie Paulina (1838–1916), die zeitlebens ledig blieb. Im Sachsler Stammbuch steht neben ihrem Namen der Vermerk „mente capta“, ein zeitgenössischer Ausdruck zur Kennzeichnung einer geistigen Beeinträchtigung (P.0043.62, S. 298). Von ihr ist keine Fotografie überliefert.
Verteilung des Nachlasses und weibliche Vormundschaft
Einen Monat nach Götschis Tod wurde sein Nachlass eröffnet. In diesem Zusammenhang sind mehrere Dokumente überliefert. Dazu gehört eine Übersicht der Vermögenswerte, die jeder einzelnen Tochter zukamen. Darin aufgeführt sind die Liegenschaften, die Götschi mit Vertrag vom 11. April 1865 jeweils an seine Töchter abgetreten hat, sowie eine knappe Auflistung des Geldvermögens, die gemäss Nachlassinventar vom 22. September 1879 vererbt wurden. Anschliessend folgt eine Schlussteilung datiert auf den 7. Februar 1880, die allerdings nur die Besitzverhältnisse von Carolina und Marie betrifft. Auch hier wird nochmals Bezug genommen auf die Abtretungsverträge vom 11. April 1865. Schliesslich folgt eine tabellarische Übersicht des Hausrats, die an die Töchter verteilt wurden. Ob seine noch lebende Ehefrau Regina von Moos auch etwas erbte, ist nicht bekannt.
Götschi vermachte seinen drei Töchtern jeweils exakt CHF 48'165.02, verteilt auf unterschiedlich zusammengesetzte Vermögenswerte. Carolina erhielt mehrere Liegenschaften, Marie unter anderem das Gasthaus zum Kreuz (Wert CHF 35'714.28); wohl aufgrund der Ernennung ihres Ehemanns Franz Britschgi zum Nachfolger als Wirt. Paulina erbte keine Liegenschaften, dafür aber Kapitalien von über CHF 16'000, die auf das Gasthaus verschrieben waren, und als einzige weder Nutztiere noch entsprechendes Geschirr – möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen. Zusätzlich erhielten alle drei Töchter Bargeld und weiteres Finanzvermögen. Mit nahezu CHF 50'000 fiel jeder von ihnen eine für die Zeit ausserordentlich hohe Erbsumme zu. Zum Vergleich: Das Jahresgehalt des Obwaldner Landschreibers betrug im Jahr 1880 CHF 1'900.– (RRP.0020, S. 504).
Trotz dieses beträchtlichen Nachlasses darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass Frauen zu jener Zeit der sogenannten Geschlechtervormundschaft unterstanden und somit nicht frei über ihr Vermögen verfügen konnten. Dies wird auch im Nachlassinventar Götschis sichtbar: Laufende und wiederkehrende Einnahmen wie Zinsen gingen nämlich nicht an die Frauen selbst, sondern an deren Ehemänner – im Falle Paulinas an den Schwager Franz Britschgi – sowie an weitere, nicht verwandte männliche Personen. Zudem übernahm auch nicht eine der Töchter die Führung des Gasthauses zum Kreuz, sondern, wie erwähnt, Götschis Schwiegersohn Franz Britschgi, der selbst aus einer Gastgewerbe-Familie stammte.
Qualität und Zurückhaltung
Neben den Vermögenswerten gewährt auch der vererbte Hausrat einen aufschlussreichen Einblick in den Lebensstil der Familie Götschi. Die Ausstattung des Hauses zeigt eine gehobene, komfortorientierte Wohnkultur, die weniger auf Qualität und Vielfalt der Materialien setzte. Spiegel und Bilder waren in Goldrahmen gefasst, zahlreiche Möbelstücke bestanden aus hochwertigem Nussbaumholz, darunter Nachttischchen, lackierte Sessel, Tische und ein Kleiderschrank. Geschlafen wurde auf Feder- oder Haarmatratzen unter warmen Wolldecken, während Musselin-Vorhänge für helle, freundliche Räume sorgten. Auch bei der Kleidung dominierten hochwertige, langlebige Stoffe wie Baumwolle, Flanell, Samt und Seide; die Farbpalette blieb meist schwarz, grau oder braun. Die Speisen nahm man mit Silberbesteck und auf „Weissem Geschirr“ – vermutlich Porzellan – ein.
Trotz des hohen materiellen Anspruchs spiegelt sich im Nachlass auch eine kontrollierte, wenig personalisierte Form der Repräsentation wider. Persönliche oder künstlerische Gegenstände sind nur vereinzelt verzeichnet: Carolina erhielt die Porträts ihrer Eltern in Goldrahmen sowie eine silberne Sackuhr, Marie einige alte Bücher und ein Bild mit dem Titel „Der gute Hirt mit Lamm“, Paulina hingegen eine silberne Wandwaage. Insgesamt vermittelt der Hausrat das Bild einer wohlhabenden bürgerlichen Familie, deren Alltag von Qualität, Funktionalität und repräsentativem Anspruch, zugleich aber auch von Zurückhaltung im persönlichen Bereich geprägt war.
Von der ‚Comode‘ zum Caféservice – europäische Vorbilder in Sachseln
Auffällig ist die Sprache des Inventars, das zahlreiche französische Begriffe wie „Piqué“, „Comode“, „Canapé“, „Casserole“, „Tableau“, „Lavoir“, „Porzelaine“, „Bouquets“, „Côtelette“ oder „Pouding“ enthält. Auch bei der Kleidung werden beispielsweise „Foulards“ oder ein „Paletot“ erwähnt – dabei handelt es sich um einen leicht taillierten Herrenmantel mit Samtkragen. Dies verweist auf den starken Einfluss französischer Wohn- und Geschmackskultur, an dem sich im 19. Jahrhundert auch wohlhabende Schweizer Bürgerfamilien orientierten – auch im ländlichen Sachseln.
Besonders deutlich wird der französische – oder vielleicht auch italienische – Einfluss an der Kaffeekultur im Hause Götschi. Allein Carolina bezog im Jahr 1865 durch einen Erbvorbezug
- 2 geblümte Kaffeekrüge
- 9 geblümte Kaffeetassen
- 11 Kaffee-Untertassen und -Teller
- 2 kleine schöne Kaffee-Krüge
- 8 Kaffeetassen
- 7 weisse Kaffee-Platten
- 1 grosses Kaffeeservicebrett
Im Besitz von Niklaus Götschi war sogar eine kleine Kaffeemaschine, die er ebenfalls seiner ältesten Tochter überliess. Kaffee war im 19. Jahrhundert kein alltägliches Konsumgut, sondern ein importiertes, kostspieliges Luxusprodukt. Die grosse Anzahl an Tassen, Untertassen, Tellern und speziellen Kaffeekrügen deutet darauf hin, dass dieses Getränk im Hause Götschi bewusst zelebriert wurde. Eine derart umfangreiche Ausstattung war ein sichtbares Zeichen von Wohlstand und gesellschaftlicher Stellung.
Fazit und Ausblick
Der Nachlass von Niklaus Götschi zeigt auf, welche Güter eine wohlhabende Obwaldner Familie im 19. Jahrhundert hatte und wie diese vererbt wurden. Der Erblasser vermachte allen seinen Töchtern dieselbe Summe. Dabei versuchte er, so gut wie möglich die individuelle Situation der Töchter zu berücksichtigen, ohne dass jemand benachteiligt wurde. Carolina, Marie und Paulina erhielten für diese Zeit jeweils beträchtliche Erbsummen, doch unterlagen sie der Geschlechtervormundschaft, sodass die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Vermögen bei männlichen Familienmitgliedern lag. Trotzdem: Die Götschi-Töchter lebten ein „reiches“ Leben: Wie der Hausrat deutlich macht, kamen sie in den Genuss einer komfortablen und gehobenen Wohnkultur, das auf hochwertige Materialien und überregionale Moden setzte.
Gerade im Hinblick auf die Frauengeschichte erscheint es vielversprechend, die Situation der Töchter von Niklaus Götschi in einen breiteren gesellschafts- und rechtsgeschichtlichen Kontext einzuordnen. Eine geeignete Vergleichsbasis bietet etwa das im Staatsarchiv Obwalden überlieferte Testament der Anna Maria Justa Imfeld aus dem frühen 18. Jahrhundert (P.0056.016). Ebenso bislang unerschlossen ist das Nachlassinventar von Anna Maria Stockmann-Britschgi (1700–1775) (P.0056.002), die als Ehefrau des Landammanns Marquard Anton Stockmann (1693-1766) ebenfalls einer politisch einflussreichen Familie angehörte. Darüber hinaus erscheint ein Vergleich nach Zivilstand ebenfalls aufschlussreich. In der frühneuzeitlichen und teilweise noch in der neuzeitlichen Rechtswirklichkeit verfügten Witwen in der Regel über grössere wirtschaftliche und rechtliche Autonomie als verheiratete oder ledige Frauen. Vor diesem Hintergrund ist der im Nachlass der Familie Rohrer-Omlin überlieferte Bestand der Witwe Franziska Omlin-Röthlin aus dem Jahr 1900 (P.0192.02) erwähnenswert.
Quellen:
- P.0043.62 Nachlass und Sammlung von Josef von Flüe
- P.0056 Familienarchiv Stockmann
- P.0192 Familienarchiv Rohrer-Omlin (Sachseln)
- RRP Regierungsratsprotokoll
Literatur:
- Anderhalden, Andreas: 500 Jahre Gastfreundschaft. Das Hotel Kreuz in Sachseln und seine Geschichte, Kriens 2019.
- Antenhofer, Christina: Inventories as Material and Textual Sources for Late Medieval and Early Modern Social, Gender and Cultural History (14th – 16th centuries). In: MEMO 7 (2020): Textual Thingness /Textuelle Dinghaftigkeit, S. 22-46, doi: 10.25536/20200702, konsultiert am 16.02.2026.
- Küchler, Remigius: Obwaldens Weg nach Süden durch Oberhasli, Goms und Eschental, Sarnen 2003 (Obwaldner Geschichtsblätter 24).
- Rossfeld, Roman: Genuss und Nüchternheit. Geschichte des Kaffees in der Schweiz vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, Baden 2002.
- Sigrist, Roland: Niklaus Götschi. In. Historisches Lexikon der Schweiz Online, Version vom 29.11. 2005, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/033333/2005-11-29/, konsultiert am 16.02.2026.
- Sutter, Eva: Frauen, Macht, Geschichte. Zur Geschichte der Gleichstellung in der Schweiz 1848 – 2000, hrsg. von der Eidg. Kommission für Frauenfragen EKF, Bern 2001.
- Von Flüe, Niklaus: Sachseln im 19. Jahrhundert. Chronik und Geschichte der Gemeinde, Sarnen 2006.
Zitiervorschlag:
Szarka, Eveline: "Das Erbe der Töchter: Das Nachlassinventar des Ratsherrn und 'Kreuz-Wirts' Niklaus Götschi (1793-1879)". In: Archivfenster des Staatsarchivs Obwalden, 24. April 2026. Online: https://www.ow.ch/themenalle/thema/7030, konsultiert am TT.MM.JJJJ.
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