Die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie Referentinnen und Referenten von Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildungskursen beziehen für die vom Kanton Obwalden organisierten Weiterbildungen Honorare.
Die konkrete Honorierung wird innerhalb der festgelegten Richtwerte und des Budgets vereinbart. Dabei sind Kriterien wie Honorarvorstellung der Kursleitungsperson, deren Ausbildung, Anstellungsverhältnis, bisherige Kursleitungstätigkeit, flexibler Kursleitungseinsatz, Kursart, Kursthematik, Marktsituation usw. zu berücksichtigen.