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Urkundspersonen des Kantons Obwalden

Den obwaldnerischen Notarinnen und Notaren steht die Befugnis zu, auf dem Gebiet des Kantons Obwalden öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.

Den Gemeindenotaren steht eine auf die Gemeinde beschränkte Befugnis zu.

Beglaubigungsbeamte sind die Notarinnen und Notare, die Beglaubigungsbeamten der Staatskanzlei, die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter, die Gerichtspräsidenten und Gerichtsschreiber, die Grundbuchverwalter und ihre Stellvertreter.

Protestbeamte sind die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter.

Informationen

Datum
1. März 2023
Herausgeber/-in
Notariatskommission
Autor/-in
Notariatskommission

Dokumente

Name
Liste_der_Urkundspersonen_per_1._Marz_2023.pdf (PDF, 60.76 kB) Download 0 Liste_der_Urkundspersonen_per_1._Marz_2023.pdf