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Bauen im Grundwasser (Gesuchsformular)

Für die Erstellung und die Änderung von Bauten und Anlagen sowie Grabungen, Erdbewegungen und ähnliche Arbeiten wie Bohrungen und Wasserhaltungen in besonders gefährdeten Bereichen (Grundwasservorkommen im Gewässerschutzbereich Au, Grundwassserschutzzonen und -areale) ist eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt notwendig (Art. 19 Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991).

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