Seilbahnen und Skilifte
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Verkehrsplanung Verantwortlich: Durrer, Josef
Der Kanton ist für Bau- und Betriebsbewilligungen von Bahnen zuständig, die bis höchstens acht Personen pro Fahrtrichtung befördern. Dazu zählen Luftseilbahnen für Personen- oder Warentransporte, Schlepplifte (Skilifte), Schräglifte und Förderbänder. Nicht in der Zuständigkeit des Kantons liegen Luftseilbahnen, die der eidgenössischen Konzessionspflicht unterstehen oder Luftseilbahnen für den ausschliesslichen Warentransport (sofern sie den öffentlichen Verkehr oder öffentliche Anlagen nicht gefährden können). Das Amt für Raumentwicklung und Verkehr ist die kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde und erteilt die Bau- und Betriebsbewilligungen. Kommunale Bewilligungen sind nicht erforderlich. Gesuche Die Gesuche für die Erteilung einer Bau- oder Betriebsbewilligung sind dem Amt für Raumentwicklung und Verkehr einzureichen. Die Anforderungen nach Art. 3-7 des Interkantonalen Konkordates über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte und Art. 5 des Reglements über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen, Skilifte und Schrägaufzüge sind zu erfüllen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nach Art. 4 des genannten Reglements in zweifacher Ausführung beizulegen. Die entsprechenden Formulare finden sie hier. Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte Um den Betrieb auf den nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skiliften möglichst sicher zu gestalten, wurde von den Kantonen ein Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte abgeschlossen. Dem Konkordat gehören 20 Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein an. Der Kanton Obwalden nutzt als Mitglied des Konkordats die Dienstleistungen der Interkantonalen Kontrollstelle IKSS. Die IKSS übernimmt insbesondere die technische Prüfung und Kontrolle neuer und bestehender Anlagen sowie die Formulierung von einheitlichen Vorschriften. Rechtliche Grundlagen Publikationen
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