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Kulturgüterschutz

Bei der Hochwasserkatastrophe im August 2005 wurden im Kanton Obwalden auch verschiedene mobile Kulturgüter zerstört oder beschädigt. Insbesondere die bedeutende Sammlung des Benediktinerinnenklosters St. Andreas in Sarnen war stark betroffen. Nur dank finanzieller Unterstützung von Privaten, Stiftungen und der öffentlichen Hand konnte ein Grossteil der religiösen Kunstwerke, Gegenstände und Musikalien restauriert und der Nachwelt erhalten bleiben.

Die Erfahrungen beim Hochwasser haben zu verschiedenen Massnahmen geführt. Die Aufgaben des Kulturgüterschutzes wurden in Ausführungsbestimmungen definiert und in die kantonale Verwaltung integriert. Der Kanton Obwalden gilt heute schweizweit als einer der Pioniere im Bereich des Kulturgüterschutzes.

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08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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