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Raumentwicklung

Die Ansprüche an unseren Lebensraum sind vielseitig. Raum wird zum Beispiel genutzt für Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Freizeit oder Landwirtschaft, wobei sich die Bedürfnisse je nach Nutzung unterscheiden. Die Raumentwicklung hat zum Ziel, diese unterschiedlichen Bedürfnisse aufeinander abzustimmen. So wird die nachhaltige Entwicklung des Raumes und damit eine hohe Lebensqualität auch für zukünftige Generationen in Obwalden gewährleistet.

Der Bereich Raumentwicklung leitet die kantonale Richtplanung und gibt damit die Stossrichtung für die räumliche Entwicklung vor. Eine weitere Aufgabe ist die Prüfung der kommunalen Nutzungsplanung, in der die Nutzung des Bodens in Zonenplänen grundeigentümerverbindlich geregelt wird. Gestützt auf die kantonale Richtplanung passen die Gemeinden in den nächsten Jahren ihre Ortsplanungen an (Ortsplanungsrevision 2020-2025). Zusätzlich zu den Zonenplänen können für grössere Überbauungen Quartierpläne erstellt werden. Darin werden Regelungen festgelegt, welche eine städtebaulich, architektonisch und wohnhygienisch hochwertige Gesamtüberbauung ermöglichen sollen. Diejenigen Quartierpläne, die einer Genehmigung des Regierungsrates bedürfen, werden vom Amt für Raumentwicklung und Verkehr geprüft.

Der kantonale Richtplan ist im GIS einsehbar.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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