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Weitere Bestimmungen

Nebst den Grundlagen in der Direktzahlungsverordnung gibt es weitere Vorschriften, welche ein landwirtschaftlicher Betrieb je nach Betriebszweig einzuhalten hat.

Nachfolgend sind alle zusätzlichen Vollzugsbehörden mit ihren Bereichen aufgelistet:

Veterinärdienst der Urkantone (VdU)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
TierschutzgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
TierschutzverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Tierhaltung
  • Transporte
  • Tierquälerei

TierseuchengesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
TierseuchenverordungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Tierseuchen
  • Tierverkehr
  • Begleitdokument
  • Kennzeichnung

Abteilung Umwelt
GewässerschutzgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
GewässerschutzverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
  • Gewässerraum
  • Schutzzonen
  • Nutztierhaltung, Düngung der Fläche

UmweltschutzgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
LuftreinhalteverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Emissionsbegrenzung
  • Ammoniakreduktion

Amt für Wald und Landschaft (AWL)
Natur- und HeimatschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

JagdgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
JagdverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Jagdverordnung Kanton ObwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Herdenschutz
  • Wildtierkorridor


WaldgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
WaldverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Deponien im Wald
  • Landschaftsschutz
  • Waldfeststellung

Zugehörige Objekte

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