Familienergänzende Kinderbetreuung
Hauptaufgaben
Für die Bewilligungserteilung und Aufsicht über die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung ist im Kanton Obwalden der Regionale SozialdienstExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig.
Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden gewähren einkommensabhängige Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulbereich gemäss dem kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (GDB 870.7) und den Ausführungsbestimmungen über die Beiträge in der familienergänzenden Kinderbetreuung (GDB 870.711). Interessierte Eltern wenden sich dazu an den Regionalen Sozialdienst Obwalden.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter Publikationen.
Gesetzliche Grundlagen:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Ausführungsbestimmungen zum Kindes- und Adoptionsrecht (GDB.211.211)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Familienergänzende Betreuung (SODK)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationsschreiben Praktika im Sozialbereich, Kitas in UR,OW,NW, SZ
Zugehörige Objekte
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