LWB Spesenabrechnung für Lehrpersonen
NORI Programm - Spesenabrechnung
Wenn Lehrpersonen durch den Besuch einen Weiterbildungskurses zusätzliche Kosten (Fahrspesen, Mittagsverpflegung, Kursmaterialkosten und in seltenen Fällen Übernachtungskosten) entstehen, dann können diese mit dem Spesenformular bei der LWB Obwalden (lwb@ow.ch) eingereicht werden.
Das Abrechnungsformular (siehe Dokumente) ist von den Lehrpersonen zu unterzeichnen und Belege für Kursmaterialien bitte beilegen.
Bei Fahrspesen für den Besuch von NORI Kursen ist folgendes zu beachten:
- findet ein Kurs im Anschluss an die Unterrichtstätigkeit statt, dann gelten die Fahrkosten ab Arbeitsort, sofern nicht identisch mit dem üblichen Arbeitsweg
- für alle anderen Kursen gelten die Fahrkosten ab Wohnort.
Kurse, welche nicht im NORI Programm enthalten sind: Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag und schulinterne Weiterbildungen (SCHILW)
Diese Spesen werden zwischen den Lehrpersonen und ihrer Schule abgerechnet. Dafür stehen schuleigene Abrechnungsformulare zur Verfügung. Spesen für schulinterne Weiterbildungen können nur in Ausnahmefällen abgerechnet werden, da der Kurs- und der Arbeitsort in den meisten Fällen identisch sind und somit keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Weitere Informationen über Formen und Finanzierung der Weiterbildung siehe nachstehend.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung | +41 41 666 64 08 | lwb@ow.ch |
Name | |||
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Spesenabrechnung NORI 2021-2022.xlsx | Download | 0 | Spesenabrechnung NORI 2021-2022.xlsx |
Spesenabrechnung NORI 2020-2021.xlsx | Download | 1 | Spesenabrechnung NORI 2020-2021.xlsx |
Formen und Finanzierung der Weiterbildung | Download | 2 | Formen und Finanzierung der Weiterbildung |