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LWB NORI Spesen/Kurskosten für Lehrpersonen

NORI Programm - Spesenabrechnung 

Wenn Lehrpersonen durch den Besuch eines Weiterbildungskurses zusätzliche Kosten (Fahrspesen, Mittagsverpflegung, Kursmaterialkosten und in seltenen Fällen Übernachtungskosten) entstehen, dann können diese mit dem nachstehenden Spesenformular über die LWB Obwalden zurückgefordert werden. Zustellung an lwb@ow.ch.

Bei Fahrspesen für den Besuch von NORI Kursen ist folgendes zu beachten:

  • findet ein Kurs im Anschluss an die Unterrichtstätigkeit statt, dann gelten die Fahrkosten ab Arbeitsort, sofern nicht identisch mit dem üblichen Arbeitsweg
  • für alle anderen Kurse gelten die Fahrkosten ab Wohnort.

Kurskosten NORI Weiterbildungen

Regelung bis und mit NORI Programm 2025/2026: gemäss den gesetzlichen Vorgaben beteiligen sich die Lehrpersonen mit 40% an den Vollkosten von Weiterbildungskursen. Davon ausgenommen sind obligatorische Lehrmitteileinführungen und Veranstaltungen des Kantons. Die Übersicht der Kurskosten befindet sich in den untenstehenden Dokumenten.

Regelung ab NORI Programm 2026/2027 (1.8.2026): die bisherige Kostenbeteiligung für die Lehrpersonen entfällt. Die Kurskosten werden von den Gemeinden (OW) getragen. 

Kurse, welche nicht im NORI Programm enthalten sind: Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag und schulinterne Weiterbildungen (SCHILW)

Zugehörige Objekte

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Spesenabrechnung NORI LWB 2025/2026 (XLSX, 138 kB) Download 0 Spesenabrechnung NORI LWB 2025/2026
Spesenabrechnung NORI LWB 2024/2025 (XLSX, 141 kB) Download 1 Spesenabrechnung NORI LWB 2024/2025
Formen und Finanzierung der Weiterbildung (PDF, 163 kB) Download 2 Formen und Finanzierung der Weiterbildung
NORI Kursliste mit Kosten 2025/2026 (XLSX, 51 kB) Download 3 NORI Kursliste mit Kosten 2025/2026
NORI Kursliste mit Kosten 2024/2025 (XLSX, 50 kB) Download 4 NORI Kursliste mit Kosten 2024/2025
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