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LWB Spesen/Kurskosten für Lehrpersonen (ohne NORI)

Zum Beispiel: Weiterbildungen mit Weiterbildungsvertrag, schulinterne Weiterbildungen (SCHILW), Weiterbildungskurse welche nicht im NORI Programm enthalten sind, etc.

Wenn Lehrpersonen durch den Besuch eines Weiterbildungskurses zusätzliche Kosten (Fahrspesen, Mittagsverpflegung, Kursmaterialkosten und in seltenen Fällen Übernachtungskosten) entstehen, dann können diese zurückgefordert werden.

Diese Kurskosten und Spesen werden zwischen den Lehrpersonen und ihrer Schule abgerechnet. Dafür stehen schuleigene Abrechnungsformulare oder eine entsprechende Vorlage (siehe Dokumente) zur Verfügung. Spesen für schulinterne Weiterbildungen können nur in Ausnahmefällen abgerechnet werden, da der Kurs- und der Arbeitsort in den meisten Fällen identisch sind und somit keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Weitere Informationen über Formen und Finanzierung der Weiterbildung siehe nachstehend.

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Spesenformular für Weiterbildungen - ohne NORI Download 0 Spesenformular für Weiterbildungen - ohne NORI
Formen und Finanzierung der Weiterbildung Download 1 Formen und Finanzierung der Weiterbildung
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