Gesetzessammlung - Hinweise
Die elektronsiche Gesetzesdatenbank (GDB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist die bereinigten (konsolidierte) und nach Sachgebieten geordnete (systematische) Sammlung des kantonalen Rechts. Sie enthält die in Kraft stehenden Erlasse und Vereinbarungen, die in der chronologischen Rechtssammlung veröffentlicht wurden. Der elektronische Gesetzesdatenbank gilt zwar grundsätzlich als richtig und umfassend, ihre kommt aber keine Rechtskraft zu. Massgebend sind die in der chronologischen Gesetzessammlung veröffentlichten Erlasse. Sollte der Inhalt der elektronischen Gesetzesdatenbank fälschlicherweise nicht mit der Veröffentlichung in der chronologischen Gesetzessammlung übereinstimmen, so gilt die in der chronologischen Gesetzessammlung veröffentlichte Fassung.
GDB-Systematik
Die Systematik der GDB lehnt sich an den Aufbau des Registers der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) an, sie weicht aber insbesondere dort davon ab, wo es die Verhältnisse des kantonalen Rechts erfordern.
GDB-Nummer
Die GDB-Nummer besteht aus zwei, durch einen Punkt getrennten Ziffernblöcken. Der erste Ziffernblock mit drei Ziffern bezieht sich auf die Register-Systematik. Der zweite Ziffernblock besteht aus einer bis drei Ziffern. Die Anzahl der Ziffern zeigt die hierarchische Einstufung des jeweiligen Erlasses:
| Eine Ziffer (.1) | Erlass der Stufe Verfassung, Gesetz, Landsgemeindebeschluss |
| Zwei Ziffern (.11) | Erlass des Kantonsrates |
| Drei Ziffern (.111) | Erlass des Regierungsrates oder anderer Behörden |
Teilweise wird bei der Vergabe der GDB-Nummern von dieser Einteilung abgewichen.
Chronologische Gesetzessammlung
Die Obwaldner Gesetzessammlung (OGS)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist ab 2026 die chronologische Gesetzessammlung des Kantons. Zwischen 2000 und 2025 stellte das (gedruckte) Amtsblatt (ABl) die chronologische Gesetzessammlung dar. Bis 1999 wurden die kantonalen Erlasse im mehrjährig herausgegebenen Landbuch (LB) zusammengefasst. Das Landbuch umfasst 25 Bände (von Band I [1899] bis Band XXV [1998/99]). Die im Jahr 2000 eingeführte elektronische Gesetzesdatenbank basiert auf den Eintragungen im Landbuch.
Über die Obwaldner Gesetzessammlung (OGS)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind auch die Eintragungen aus der chronologischen amtlichen Gesetzessammlung in den mehrjährigen Landbüchern (LB; bis 1999) und aus dem Amtsblatt (ABl; 2000-2025) abrufbar. Den Eintragungen in der OGS vor 2026 kommt rein informativer Charakter.
Verlinkung GDB - OGS
Die Erlasstexte der Systematischen Rechtssammlung GDB sind mit den Eintragungen in der chronologischen Obwaldner Gesetzessammlung OGS verlinkt. Über das Auswahlfeld "Chronologische Dokumente" können beim jeweiligen Erlass der GDB die dazugehörigen Eintragungen in der OGS aufgerufen werden. Umgekehrt können von den Dokumenten der OGS die entsprechenden Erlasstexte der GDB ("Zugehörige Erlasse") aufgerufen werden.
Änderungshinweise in der GDB
In den Erlasstexten der elektronsichen Gesetzesdatenbank GDB sind Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung des Textes mit einem Stern (*) gekennzeichnet.In den Änderungstabellen am Schluss des Erlasstextes werden die einzelnen Änderungen, sortiert nach Beschlussdatum oder Artikelnummer, aufgelistet, samt Hinweis auf die entsprechende Fundstelle in der OGS. Zusätzlich werden am Ende des Erlasstextes weitere Informationen zum Erlass aufgeführt (z.B. Hinweis auf Materialien).
Anzeigen älterer Erlassversionen und aufgehobener Erlasse
Die elektronische Gesetzesdatenbank zeigt die aktuell geltenden Erlasse des kantonalen Rechts an. Über ein Auswahlfeld in der Titelzeile können beim jeweiligen Erlass auch ältere Versionen (ab 2013) des Erlasses angezeigt werden. Mit der Option "Auch ausser Kraft getretene Erlasse anzeigen" können im systematischen Register auch Erlasse angezeigt werden, die aufgehoben wurden. Über die Volltextsuche kann durch Deaktivierung der Option "Nur aktuell gültiges Recht durchsuchen" können auch ältere Erlassversionen oder aufgehobene Erlasse gefunden werden.
Suchoptionen
In der Volltextsuche der systematischen Rechtssammlung GDB können folgende Optionen gewählt werden:
- Beschränkung der Suche auf den Erlasstitel (Nur im Titel suchen)
- Beschränkung der Suche auf bestimmte Rechtsgebiete (Einschränkung nach Rechtsgebiet)
- Beschränkung der Suche auf bestimmte Erlasskategorien (z.B. Gesetze oder Verordnungen; Einschränkung nach Kategorie)
- Suche ausweiten auf alte Versionen eines Erlasses oder aufgehobene Erlasse (Deaktivierung der Option "Nur aktuell gültiges Recht durchsuchen")
In der Suche der Chronologischen Sammlung kann eine Volltextsuche durchgeführt werden. Durch die Option "Nur im Titel suchen" kann die Suche auf die Titel der Einträge beschränkt werden. Die Volltextsuche funktioniert bei den Eintragungen ab 2004 uneingeschränkt. In den Dokumenten ab 1958 liefert die Suche gute Ergebnisse. In älteren Dokumenten liefert die Volltextsuche aus technischen Gründen keine sinnvollen Ergebnisse.
Erklärvideo
Die Funktionalität und die Handhabung der Gesetzessammlung werden werden im nachstehenden Video kurz erläutert (das Video basiert auf der früheren Darstellung des Gesetzessammlung):
Richtlinien zur Gesetzestechnik
Die Richtlinien über die Erarbeitung und Gestaltung kantonaler Erlasse sollen dem Regierungsrat, dem Kantonsrat und der Verwaltung die Konzeption und das Formulieren von Erlassen erleichtern. Sie sollen zu einer sorgfältigen, durchdachten und in sich widerspruchslosen Rechtssetzung anleiten und die bisherige Praxis anhand von Beispielen dokumentieren.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Richtlinien_zur_Gesetzestechnik_2015.pdf (PDF, 317 kB) | Download | 0 | Richtlinien_zur_Gesetzestechnik_2015.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Rechtsdienst | +41 41 666 62 23 | rd@ow.ch |
| Name |
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| Gesetzessammlung |