Pflanzengesundheit
Pflanzenschutzdienst
Gemäss Art. 150 Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. haben die Kantone einen Pflanzenschutzdienst zu unterhalten, der insbesondere Gewähr dafür bietet, dass Schadorganismen überwacht und allfällige Bekämpfungsmassnahmen richtig durchgeführt werden. Die Aufgaben der Kantonalen Pflanzenschutzdienste sind in Art. 104 Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV, SR 916.20)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 31. Oktober 2018 umschrieben.
Im Kanton Obwalden ist das Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Dienststelle Beratung mit diesem Auftrag betraut.
Von dieser Stelle werden insbesondere Kontrollen bezüglich meldepflichtiger pflanzlicher Schadorganismen bzw. von Quarantäneorganismen wie Maiswurzelbohrer, Japankäfer, Feuerbakterium, Sharka usw. gemacht. Zudem werden für die Bekämpfung von Schadorganismen und Unkräutern wie Feuerbrand, Gitterrost, Blacken, Wasserkreuzkraut, Ambrosia, Borstenhirse usw. entsprechende Fachkurse organisiert. Weiter werden Merkblätter erstellt oder grossflächige Bekämpfungsmassnahmen koordiniert wie sie zum Beispiel für die biologische Bekämpfung der Maikäferengerlinge durchgeführt werden.
Der Japankäfer - ein Quarantäneorganismus
Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) ist ein hochschädlicher Quarantäneorganismus, der sowohl als Larve wie auch als erwachsenes Insekt erhebliche Schäden verursacht. Die Larven leben als Engerlinge im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben ganzer Flächen führen kann. Besonders gefährdet sind humose und feuchte (bewässerte) Grünflächen, die bevorzugte Eiablageorte darstellen. Die Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden.
Gepäck und Auto checken, Japankäfer stoppenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Massnahmen in Obwalden
In Horw, Kriens und Luzern wurden im Juli 2026 Japankäfer nachgewiesen. In Abstimmung mit dem eidgenössischen Pflanzenschutzdienst hat der kantonale Pflanzenschutzdienst die Pufferzone zum Fundstandort im Kanton Luzern ausgeschieden. Zur Pufferzone gehört das Gebiet Niederstad und die Renggstrasse in Alpnach. Das Material aus der Grüngutpflege wie Rasenschnitt darf nicht aus der Pufferzone heraus transportiert werden. Das Grüngut aus der Pufferzone muss in einer Mulde beim Parkplatz beim Bootshafen Niederstad abgegeben werden. Auch Gärtner müssen das Material aus der Pufferzone dort deponieren. Die Massnahme gilt ab 6. August bis 30. September 2026. Die Pufferzone wird mit zusätzlichen Japankäferfallen überwacht.
Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto und dem Fundort und Ihren Kontaktangaben senden an landwirtschaft@ow.ch.
Pufferzone Perimeter Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen zur Maikäfer- und Engerlings-Bekämpfung:
Merkblatt: Maikäfer und Engerlinge: Was tun?
Nachweis von Engerlingen – Anleitung für Probegrabung
Anmeldung von Flächen zur Bekämpfung von Engerlingen
Zugehörige Objekte
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| Beratung (Landwirtschaft) | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |
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