Werkbeiträge der Kantone Ob- und NidwaldenDie Kulturkommissionen der Kantone Obwalden und Nidwalden schrieben gemeinsam Werkbeiträge für Kulturschaffende aus Obwalden und Nidwalden aus. Es ist die grundsätzliche Absicht der Veranstalterinnen, jedes Jahr Werkbeiträge auszuschreiben. Mit diesen Werkbeiträgen sollen Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert werden, indem es Kunstschaffenden ermöglich wird, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine innovative, künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Teilnahmeberechtigung Für einen Werkbeitrag kann sich bewerben, wer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
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