Übertritt Primar - Sek IDer Prozess des Übertrittsverfahrens in die Sekundarstufe I beginnt im 5. Schuljahr und endet mit dem Entscheid des Schulrates / der Übertrittskommission der Gymnasien gegen Ende des 6. Schuljahres. Die Broschüre zum Übertrittsverfahren gibt Auskunft über die Grundlagen für den Zuweisungsantrag, den Ablauf des Verfahrens, das Schulangebot und die Anforderungsprofile der Sekundarstufe I. Die Broschüre (siehe untenstehende Publikation) kann auch beim Amt für Volks- und Mittelschulen bestellt werden. Aktualisiert 01.03.2021
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