Schulgeldvereinbarungen, Interkantonale
Beiträge an ausserkantonale Schulen
Im Rahmen verschiedener interkantonalen Vereinbarungen leistet der Kanton Obwalden Beiträge an Hochschulen, Fachhochschulen, ausserkantonale Mittelschulen, an Institutionen im Bereich der höheren Berufsbildung sowie an Schulen im Bereich der Hochbegabtenförderung. Die Vereinbarungen stellen den gleichberechtigten Zugang zu den Vertragsschulen sicher, bei den ausserkantonalen Mittelschulen teilweise unter Vorbehalt. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel direkt an die Ausbildungsinstitution.
Die wesentlichen Schulgeldvereinbarungen sind die Folgenden:
- Interkantonale UniversitätsvereinbarungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Interkantonale FachhochschulvereinbarungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Höhere FachschulvereinbarungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zentralschweizer FachhochschulkonkordatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Konkordat über die Hochschule für Heilpädagogik ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Regionales Schulabkommen ZentralschweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (AB 410.311)
- Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für HochbegabteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Beiträge an Vorbereitungskurse zu Berufsprüfungen und Höheren FachprüfungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Beitragsleistung neu durch Bund)
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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