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Vermessungsaufsicht (AV)

Die Kantone sind für die operative Führung der amtlichen Vermessung verantwortlich. Sie planen und leiten die Arbeiten und bestimmen die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Der Kantonsgeometer prüft die Arbeit der amtlichen Vermessung. Die Vermessungswerke werden vom Regierungsrat genehmigt und gelten als öffentliche Urkunde im Sinne des Zivilgesetzbuches.

Der Kanton Obwalden hat die operative Führung (Kantonsgeometer) an die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert (sogenannte "Direkte Aufsicht). Die Eidgenössische Vermessungsdirektion übernimmt damit die Aufgabe der kantonalen Vermessungsaufsicht unter der Leitung eines patentierten Ingenieur-Geometers bzw. einer patentierten Ingenieur-Geometerin.

Weitere Angaben finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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