Wildschaden
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Amt für Wald und Landschaft Verantwortlich: Kesseli, Cyrill Wildschaden: Verhütung und Entschädigung Wo die Interessen des Menschen den angestammten Lebensraum von Wildtieren berühren, kann es zu Schadensituationen kommen. Solche Wildschäden lassen sich in vielen Fällen durch geeignete Schutzmassnahmen oder durch entsprechendes Verhalten verhindern. Übersteigt der Verhütungsaufwand jedoch das Zumutbare oder entsteht trotz Schutzmassnahmen dennoch ein gewisser Schaden, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die departementalen Weisungen über die Beiträge an Verhütungsmassnahmen sowie die Schatzung und Vergütung von Wildschäden berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weisungen sowie weitere Dokumente zum Thema stehen hier zum Download bereit.
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