Kopfzeile

Inhalt

Transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung

Die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft ist bewilligungspflichtig. Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung betreibt. Bewilligungsbehörde im Kanton Obwalden ist das Amt für Arbeit, bei dem Sie weitere Informationen einholen und Gesuchsunterlagen anfordern können.

Gesetzliche Unterlagen
Verordnung über die berufsmässige transnationale Partnerschaftsvermittlung

Zugehörige Objekte

Name
Bewilligungsgesuch_Partnerschaftsvermittlung.docx Download 0 Bewilligungsgesuch_Partnerschaftsvermittlung.docx
Verantwortliche_Person_Partnerschaftsvermittlung.docx Download 1 Verantwortliche_Person_Partnerschaftsvermittlung.docx
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name
Zivilstand