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Finanzdepartement

Das Departement überträgt, soweit erforderlich, die unmittelbare Erfüllung der departementalen Aufgaben auf die unterstellten Amtsstellen sowie Angestellten; es informiert den Regierungsrat rechtzeitig über wichtige Vorgänge im Departement und bereitet die dem Regierungsrat zustehenden Entscheide vor; es trifft die departementalen Entscheide, beurteilt die Leistungen und überwacht die Zielerreichung der unterstellten Ämter sowie zugewiesenen Anstalten.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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