Departementssekretariat Bau- und Raumentwicklungsdepartement
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Departementssekretariat Bau- und RaumentwicklungsdepartementFlüelistrasse 3
6060 Sarnen
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brd@ow.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
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Beim Planungs- und Baurecht wirken die Regeln aller drei Staatsebenen (Bund/Kanton/Gemeinde) zusammen. Der Bund hat im Raumplanungsgesetz die Grundzüge der schweizerischen Raumplanung festgelegt. Der Kanton regelt mit dem Planungs- und Baugesetz die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens, legt baurechtliche Grundbegriffe fest und macht teilweise Mindestvorgaben. Die Gemeinden legen in der Bau- und Zonenordnung verschiedene Bauzonen fest und bestimmen, was gebaut werden darf. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, beispielsweise zum Umwelt-, Natur- Gewässer-, Brand- und Denkmalschutz. |