Schiesskommission
Die Aufgaben der kantonalen Schiesskommission sind in Art. 15 ff. der Verordnung des VBS über die Organisation und die Aufgaben der Schiesskommissionen (Schiesskommissionsverordnung; SR 512.313)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geregelt.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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