Verbotene Aussetzung von Haustieren hat Folgen für Flora und Fauna
Haustierkauf sorgfältig abwägen
Haustiere für den Gartenteich oder das Aquarium sind schnell angeschafft, benötigen aber auch Zeit, Platz und Pflege. Manch ein Haustier wird nach einigen Jahren zu gross oder vermehrt sich zu stark und für die Besitzerin oder den Besitzer stellt sich die Frage, wohin mit den Tieren. In der Regel können solche Tiere nicht an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Daher sollte die Anschaffung eines Haustiers wohl überlegt sein.
Ausgesetzte Rotwangen-Schmuckschildkröten
Ein früher sehr beliebtes Haustier ist die Rotwangen-Schmuckschildkröte. Sie wurde vor allem in den 1970er und 1980er Jahren aus Nordamerika eingeführt und als Haustier für Kinder vermarktet. Als Jungtier beliebt, wurden die ausgewachsenen Exemplare vielen Halterinnen und Haltern irgendwann lästig. Die Tiere werden bis zu 30cm gross und bis zu 40 Jahre alt.
Inzwischen finden sich in Tümpeln, Weihern oder Seen auch in der Zentralschweiz wildlebende ausgesetzte Rotwangen-Schmuckschildkröten. Rotwangen-Schmuckschildkröten sind als Jungtiere Fleischfresser und später anpassungsfähige Allesfresser. Sie vertilgen neben Pflanzen auch Laich von Amphibien und Fischen sowie Insekten. Dadurch können sie Bestände seltener und bedrohter Arten gefährden. Zudem konkurrieren sie mit der bedrohten einheimischen Europäischen Sumpfschildkröte. Noch können sie in unseren Gewässern nur überleben, sich aber nicht fortpflanzen. Es gibt aber bereits Hinweise aus Nachbarländern, dass sich dies mit steigenden Temperaturen ändert.
Ähnliche Probleme können Goldfische und Sonnenbarsche verursachen, Auch sie können in unseren Gewässern überleben und sind wenig wählerisch bei der Auswahl ihres Futters. Unter anderem fressen sie Laich und Larven von Amphibien und Insekten. Insbesondere Goldfische vermehren sich schnell und können regelrechte Schwärme bilden. In Einzelfällen wurden bereits Tümpel oder Weiher aufwändig abgefischt oder abgepumpt, um ausgesetzte Goldfische wieder loszuwerden.
Aussetz- und Haltungsverbot
Generell gilt, dass keine Tiere in Gewässer ausgesetzt werden dürfen. Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichtiere kann in unseren Gewässern nicht überleben und das vermeintliche Entlassen in die «Freiheit» ist kontraproduktiv.
Für die Rotwangen-Schmuckschildkröte gilt: Ihre Haltung ist in der Schweiz inzwischen verboten. Wer bereits für viele Jahre eine Rotwangen-Schmuckschildkröte als Haustier hat, muss das Tier einer registrierten Einrichtung übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe abschliessen. Informationen dazu sind beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfügbar (Link).
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen über invasive aquatische Neobiota sind unter umwelt-zentralschweiz.ch/aquatische-neobiota verfügbar.
Zugehörige Objekte
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